Wenn ein Rad ab ist...

NEUMARKT. Die Neumarkter müssen sich um den funktionsfähigen Zustand der Restmülltonnen kümmern. Für die Papiertonnen ist der Landkreis zuständig.

Restmülltonnen sind Privateigentum, heißt es in einer Pressemitteilugn aus dem Neumarkter Landratsamt. Deshalb muss der Besitzer auch für einen betriebssicheren Zustand der Tonnen sorgen. Das heißt, sobald der Deckel lose ist oder ein Scharnier defekt, muss entweder ein neuer Deckel beschafft und angebracht oder die Tonne ersetzt werden. Ebenso verhält es sich, wenn die Tonne einen Riss aufweist oder ein Rad abgegangen ist. Auch dann muss das Gefäß durch ein funktionsfähiges ersetzt werden.

Restmülltonnen gibt es in den meisten Baumärkten zu kaufen. Im Landkreis Neumarkt zugelassene Gefäße sind 60- und 120-Liter Tonnen, 240-Liter Tonnen und 1100-Liter Container.

Die Papiertonnen sind dagegen Eigentum des Landkreises und werden den Nutzern kostenfrei überlassen. Sollte eine Papiertonne defekt sein, wird sie durch den Landkreis repariert oder durch ein funktionsfähiges Gefäße ersetzt. Wenn man umzieht, soll man die Papiertonne übrigens am alten Wohnort einfach stehen lassen.

Weitere Informationen gibt es bei der Abfallwirtschaft im Landratsamt unter Telefon 09181/470-239, -334.
04.06.13
Neumarkt: Wenn ein Rad ab ist...
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