Für Ausnahme
NEUMARKT. "Schnupftabak gehört zu Bayern, wie die Alpen oder unser Bier. Ich habe mich deswegen auch für die Ausnahme von Schnupftabak in der Tabakproduktrichtlinie eingesetzt", unterstrich Albert Deß anlässlich der Diskussionen über ein Verbot im Internationalen Handelsausschuss.
Die Kommission hatte im Herbst einen überarbeiteten Rechtsvorschlag für die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakprodukten vorgelegt. Deß betonte: "Die Begründung für die Überarbeitung - der Schutz der Jugend und neue, unregulierte Produkte - teile ich. Warum aber ein Traditionsprodukt wie Schnupftabak, mit einem generell älteren Nutzerkreis, von dieser Richtlinie betroffen sein soll, dafür fehlt mir das Verständnis."
Schnupftabak gehört mit zu den am wenigsten umwelt- und gesundheitsschädlichen Tabakprodukten. Da er nicht geraucht wird, entstehen keine giftigen Verbrennungsstoffe. Dadurch wird auch niemand im Umfeld beeinträchtigt. "Die Richtlinie würde für den Schnupftabak ein faktisches Verbot Bei Schnupftabak sehe ich jedoch die Begründungen nicht gegeben. Ich habe deswegen verschiedene Änderungsanträge zur Ausnahme von Schnupftabak eingebracht", hob der Oberpfälzer Europapolitiker in der Diskussion hervor.
29.05.13
Neumarkt: Für Ausnahme