Schöffen gesucht
NEUMARKT. Auch am Neumarkter Amtsgericht werden wieder Schöffen gesucht. Ab sofort kann man Personen vorschlagen - auch sich selbst.
Heuer findet die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 statt. Zur Zeit werden in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann der beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildete Schöffenwahlausschuss eine Auswahl trifft.
Die Bürger der Stadt Neumarkt können Vorschläge bis zum 15.März schriftlich an das Ordnungsamt richten. neumarktonline-Leser können Bewerbungsformulare auch
hier herunterladen (PDF, 47 kb).
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste werden folgende Angaben benötigt: der Familienname, gegebenenfalls Geburtsname, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Straße, Hausnummer, Wohnort, Beruf und gegebenenfalls Zeiten frühere Schöffentätigkeiten. Das Ordnungsamt steht für die Neumarkter auch unter Telefon 255.220 für Rückfragen zur Verfügung.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung, heißt es in einer Pressemitteilung.
Es kann nur von Bürgern mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Wer vorgeschlagen und gewählt wird, kann sich übrigens nicht so einfach drücken: das Schöffenamt ist ein Ehrenamt und nach der Bayerischen Verfassung sind alle Bewohner Bayerns "zur Übernahme von Ehrenämtern verpflichtet".
20.02.13
Neumarkt: Schöffen gesucht