Wechselseitig bedroht ?

NEUMARKT. Die Polizei hat im Vorfeld alles getan, um die blutige Familientragödie zu verhindern, heißt es nach einer polizeiinternen Untersuchung.

Da nach dem zweifachen Tötungsdelikt in Neumarkt vom Dienstag (wir berichteten vielfach) aus den Reihen der Familienangehörigen Vorwürfe gegen die Polizei gerichtet wurden, hat sich das Polizeipräsidium damit eingehend befasst. Ein 43jähriger Mann steht im Verdacht, seinen 65jährigen Schwiegervater und 26 Jahre alten Schhwager erstochen zu haben. Der 43jährige Mann selbst erlitt bei der Auseinandersetzung schwere Verletzungen.

Wie das Polizeipräsidium am Freitag-Nachmittag mitteilte, wurde die Polizeiinspektion Neumarkt mit den familiären Problemen des 43jährigen Mannes und der Familie seiner Ehefrau am 21.September 2012 erstmals konfrontiert, nachdem sich die an die Neumarkter Polizei gewandt hatte, um Strafanzeige gegen ihren Mann zu erstatten. Die notwendigen strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Mann wurden eingeleitet. Zeitgleich wurde auf Veranlassung der Neumarkter Polizei die Trennung der Familie und die Unterbringung der Ehefrau und des gemeinsamen Sohnes in einem Frauenhaus erreicht.

In den Folgemonaten gab es wiederholte Schilderungen von Bedrohungssituationen in schriftlicher und mündlicher Form. Die Bedrohungen sollen dabei in erster Linie von dem 43jährigen Mann ausgegangen sein. Aber auch er erklärte, von der Familie seiner Ehefrau bedroht worden zu sein.

Dazu wurden von der Neumarkter Polizei mehrfach gefahrenabwehrende Maßnahmen durchgeführt. Genannt wurden hier persönliche Kontaktaufnahmen mit dem 43jährigen Mann, bei denen ihm die rechtlichen Konsequenzen seines Tuns aufgezeigt wurden. Umgekehrt erfolgten aber auch Gespräche mit den Gefährdeten, denen Verhaltensweisen, Kontaktadressen und Erreichbarkeiten der Polizei bei konkreten Gefahrensituationen genannt wurden. Darüber hinaus erfolgte eine Aufklärung über die Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes. Auch wurden die Sicherheitsbehörden mit eingebunden.

Außerdem erfolgte "anlassbezogen eine verstärkte Bestreifung an dem Wohngebäude in der Badstraße", hieß es. Im Vorfeld dazu gab es persönliche Kontaktaufnahmen mit den Bewohnern, um Verhaltensmaßregeln abzusprechen. Benachbarte Dienststellen wurden nach vorgebrachten Gefährdungsschilderungen informiert und auch dort wurden Schutzmaßnahmen für die Familienmitglieder vorgenommen.

Nach Prüfung des Sachverhaltes hat die Neumarkter Polizei vor dem Hintergrund der vom Gesetzgeber an die Hand gegebenen Möglichkeiten, alle rechtlich zulässigen und im vorliegenden Fall gebotenen gefahrenabwehrenden Maßnahmen - auch vor dem Hintergrund der Verhältnismäßigkeit - durchgeführt, hieß es am Freitag.

Unabhängig von der polizeiinternen Prüfung werden die geäußerten Vorwürfe der Familie gegen die Polizei aber auch der Staatsanwaltschaft Nürnberg/Fürth zur Beurteilung vorgelegt.
01.02.13
Neumarkt: Wechselseitig bedroht ?
Telefon Redaktion


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