Privat-Feuerwerke verboten
NEUMARKT. Private Feuerwerke in Neumarkt sind nur in der Nacht von Silvester auf Neujahr erlaubt. Darauf wies die Stadt "aus gegebenem Anlaß" hin.
In den letzten Wochen wurden im Stadtgebiet in den Nachtstunden wiederholt Feuerwerke gezündet, was zu zahlreichen Beschwerden führte. Häufig fühlen sich Nachbarn und Anwohner gestört und belästigt. Aber auch Haustierte können ernsthafte Schäden davontragen.
Die Stadt wies am Mittwocg daher darauf hin, dass außer im Zeitraum vom 31. Dezember bis 1. Januar Feuerwerke grundsätzlich nicht abgebrannt werden dürfen. Ausnahmen gibt es für Personen, die im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis sind. Diese Anzeige muss mindestens zwei Wochen vor Abbrennen des Feuerwerks beim Gewerbeaufsichtsamt Regensburg vorgenommen werden, in bestimmten Fällen sogar noch eher.
Das Abbrennen von Feuerwerken durch Privatpersonen ohne diese Befähigungen nach dem Sprengstoffgesetz ist untersagt. Zuwiderhandlungen können zu Geldbußen führen.
10.10.12
Neumarkt: Privat-Feuerwerke verboten