Keine Genehmigung

NEUMARKT. "Die Fragen einer weiteren oder anderweitigen Verpachtung oder Nutzung der Klosterburg Kastl werden derzeit im Staatsministerium der Finanzen geprüft." Dieser Satz aus einer schriftlichen Antwort von Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle an den SPD-Landtagsabgeordneten Reinhold Strobl besagt, dass der ungarische Interessent an der Klosterburg keine Genehmigung für den Betrieb einer Schule bekommt. MdL Reinhold Strobl hatte vor einiger Zeit mit einer Anfrage den Ball ins Rollen gebracht, als er feststellte, dass die Klosterburg inzwischen über fünf Jahre lang leer steht.

Strobl: "Jeder weiß, dass der bauliche Zustand eines Hauses nicht besser wird, wenn es leer steht." Genau dies trifft inzwischen auch auf die Klosterburg zu. Das Mädchen-Wohnheim bedarf einer umfassenden Renovierung und auch das Haupthaus müsste nach Ansicht von Strobl energetisch saniert werden. Die Heizungskosten für den gesamten Komplex seien schon enorm. Trotzdem könnte die Klosterburg, so Strobl, einen guten Standort für eine überregionale Einrichtung, ob dies jetzt eine Behörde, ein Institut, ein Museum oder auch eine Bildungseinrichtung sei, darstellen.

Man könne jetzt darauf gespannt sein, welche Maßnahmen das Finanzministerium ergreift. Strobl: "Wir müssen jetzt gemeinsam - das Finanzministerium, die Gemeinde und die Abgeordneten an einem Strang ziehen, um eine sinnvolle Nutzung dieser staatseigenen Immobilie zu erreichen." Es sei natürlich auch klar, dass vor der Nutzung auch eine umfassende Renovierung der Klosterburg erfolgen müsse. Strobl erinnert noch einmal: Das "Bildungszentrum Kastl gemeinnützige GmbH" hatte einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines privaten Gymnasiums mit Schülerheim in Kastl gestellt. Der Schulträger sah für den Betrieb des Gymnasiums und des Schülerheims die Nutzung des Gebäudes der Klosterburg Kastl vor.

Die der Genehmigung zu Grunde zu legende Vorschrift setzt voraus, dass die Ersatzschule in ihren Einrichtungen hinter den öffentlichen Schulen nicht zurücksteht. Diesbezüglich regelt das BayEUG, dass die dem Unterricht dienenden Räume, Anlagen und sonstigen Einrichtungen hinsichtlich Größe, baulicher Beschaffenheit und Ausstattung die Durchführung eines einwandfreien Schulbetriebs gewährleisten müssen. Diese Voraussetzungen, so das Kultusministerium, seien jedoch nicht erfüllt worden.
Nach der Stellungnahme des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in der Oberpfalz entsprechen die für den Schulbetrieb zur Verfügung stehenden Räume sowie die Ausstattung der Räume in baufachlicher Hinsicht nicht den Anforderungen für den Schulbetrieb. Weitere Nachweise seien hinsichtlich der wissenschaftlichen und künstlerischen Ausbildung der Lehrkräfte nötig gewesen. Ergänzend, so das Ministerium, sei darauf hingewiesen, dass das derzeit betriebene Avicenna International College sich auf die postsekundäre Ausbildung konzentrierte und damit keine Schule im Sinne des bayerischen Landesrechts sei, so dass hier das Staatsministerium für Unterricht und Kultus keine Zuständigkeit sieht.

Der SPD-Landtagsabgeordnete versichert zum Schluss, dass er auf eine Nutzung des Gebäudekomplexes drängen wird. Letztendlich sei aber das Finanzministerium am Zuge.
10.10.12
Neumarkt: Keine Genehmigung
Telefon Redaktion


Telefon Redaktion


neumarktonline - die Internet-Tageszeitung. Aktuelle Berichte, Meldungen und News aus Neumarkt in der Oberpfalz im Internet
ISSN 1614-2853
23. Jahrgang
Zur Titelseite neumarktonline
ISSN 1614-2853
23. Jahrgang
neumarktonline - die Internet-Tageszeitung. Aktuelle Berichte, Meldungen und News aus Neumarkt in der Oberpfalz im Internet
ISSN 1614-2853
18. Jahrgang