Schulweg überwacht

Vorbildlich fand Polizeihauptmeisterin Susanne Gummermann von der Neumarkter Polizei die "Anschnallmoral" in diesem Fahrzeug
NEUMARKT. In den ersten sechs Tagen nach dem Schulstart richteten die Polizisten in Neumarkt und der Oberpfalz ihr besonderes Augenmerk auf "Sünden" rund um den Schulweg. Da wurden auch schon Autofahrer mit 54 Sachen in der 30er Zone erwischt.
Der Schulbeginn an den Neumarkter und Oberpfälzer Schulen am 13.September war gleichzeitig der Startschuss für die Aktionstage zur Schulwegsicherheit.
Die Prämisse für die Polizeidienststellen des Regierungsbezirks lautete damit schwerpunktmäßig im Umfeld von Schulen auf das Verhalten der Kinder aber speziell auf das der erwachsenen Verkehrsteilnehmer ein Auge zu haben. Schließlich befanden sich unter den 35.000 Grundschülern, die zum Schulstart den mehr oder weniger geliebten Weg zur Schule in Angriff nahmen, auch 8600 ABC-Schützen. Besonders denen sollte in den Anfangstagen die besondere Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme gelten.
Zwar weist die Verkehrsunfallstatistik für den Bereich des Polizeipräsidiums Oberpfalz was Schulwegunfälle betrifft seit Jahren einen kontinuierlichen Rückgang auf - was aber nicht bedeuten darf, sich auf diesen Zahlen auszuruhen, hieß es am Freitag von der Polizei.
Schwerpunktmäßig überprüften die Einsatzkräfte an den sechs Tagen die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, die Gurtanlege-, Kindersicherungs- und Helmtragepflicht im Bereich von Schulen aber auch von Kindergärten und ahndeten dabei konsequent die festgestellten Verstöße.
So waren es 2831 Verkehrsteilnehmer, welche die eingesetzten Polizeikräfte im Bereich des Polizeipräsidiums kontrollierten. In 176 der Fälle war es notwendig, gegen diese Personen einzuschreiten, so weil 42 Kinder in Fahrzeugen nicht ordnungsgemäß gesichert waren. 134 weitere Fahrzeuginsassen waren gar nicht oder nicht ordnungsgemäß angegurtet.
Auch die Überprüfung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit führte zu Beanstandungen. Gegen 251 Autofahrer gab es wegen Geschwindigkeitsverstößen Verwarnungen oder Anzeigen. Exemplarisch wurden Kraftfahrer erwähnt, die eine 30er Zone mit 54 Stundenkilometer durchfuhren.
Auch in der Folgezeit wird es entsprechende Kontrollen geben, hieß es am Freitag von der Polizei. Wie die Zahlen zeigen, bestehe dazu weiterer Handlungsbedarf.
Gerade jetzt mit Beginn der Herbstzeit sollen Kinder so gekleidet sein, dass sie auch bei schlechtem Wetter oder Dunkelheit gut von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen werden können. Dies gilt auch, was Accessoires wie Schultasche oder Regenschirme betrifft.
Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr müssen Kinder, die kleiner als 1,50 Meter sind, immer in einem ECE-geprüften Kindersitz gesichert werden.
Auch auf dem Beifahrersitz dürfen Kinder in einem Kindersitz befördert werden. Es gilt allerdings daran zu denken, dass beim aktivierten Beifahrer-Airbag der Kindersitz nicht entgegen der Fahrtrichtung montiert werden darf.
28.09.12
Neumarkt: Schulweg überwacht