BGH soll entscheiden

NEUMARKT. Die Neumarkter Lammsbräu will in einem Revisionsverfahren auch das oberste deutsche Gericht von seinem "Biomineralwasser" überzeugen.

Soeben sei bekannt geworden, dass die Wettbewerbszentrale gegen das jüngste Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg-Fürth in Revision gehen wird, teilte die Neumarkter Bruaerei am Dienstag mit; das Gericht hatte in den wesentlichen Teilen gegen eine Klage der Wettbewerbszentrale entschieden und der Neumarkter Lammsbräu Recht gegeben. Mit der Revisions-Entscheidung werde nun auch der BGH die Frage zu klären haben, ob ein Mineralwasser, das Bio-Qualitätskriterien erfüllt, sich auch Biomineralwasser nennen darf.

Das Oberlandesgericht Nürnberg-Fürth hatte am 15. November in zweiter Instanz der Ansicht der Neumarkter Lammsbräu zugestimmt, dass eine Unterscheidung zwischen Mineralwasser und Biomineralwasser zulässig und im Interesse der Verbraucher sei (wir berichteten).

Nur das bislang verwendete Biomineralwassersiegel sollte so modifiziert werden, dass eine Verwechslung mit dem offiziellen EU-Biosiegel für den Verbraucher ausgeschlossen ist. Die Neumarkter Lammsbräu darf auch nach diesem Urteil ihr Biomineralwasser, das sie als "BioKristall" vertreibt, unverändert weiter verkaufen. Das Revisionsverfahren unterbricht den Weitervertrieb nicht.

"Wir begrüßen, dass wir auf diesem Weg zu einer höchstrichterlichen Entscheidung über das Biomineralwasser kommen werden", erklärte Lammsbräu-Geschäftsführerin Susanne Horn. Die Urteilsbegründung der 2. Instanz stärke ihre Erwartung, dass auch das oberste deutsche Gericht der Lammsbräu-Argumentation folgen werde.

Das Neumarkter Unternehmen wolle jedenfalls "im Interesse der Verbraucher alles daran setzen, dass es bei dem allerwichtigsten unserer Lebensmittel, dem Wasser, eine Bio-Qualität geben darf, so wie wir das von allen anderen Lebensmitteln seit langem gewohnt sind, ob Apfelsaftschorle oder Bier". Auch für das Bio-Bier musste die Justiz vor 25 Jahren den Weg in den Markt frei machen, erinnerte Horn.

Auslöser für diese juristische Klärung war eine Klage der Wettbewerbszentrale, die ein Verbot der Auszeichnung "Biomineralwasser" durchsetzen wollte. Das Landgericht Nürnberg hatte im Januar 2011 in erster Instanz der Klage noch stattgegeben (wir berichteten).

Das Angebot von Trink- und Mineralwässern weise zum Teil große Unterschiede in der Wasserqualität auf, ohne dass dies für den Verbraucher transparent ist, heißt es in einer Presemitteilung der Neumarkter Lammsbräu. Die Qualitätsunterschiede rührten daher, dass Schadstoffbelastung und Umweltverschmutzung "leider auch vor den Mineralquellen keinen Halt machen". Diese Stoffe müßten auch nicht auf den Etiketten ausgewiesen werden.

Immer mehr Endkonsumenten würden für ihre Kaufentscheidung aber präzise Informationen über die Produktions- und Distributionsbedingungen der angebotenen Waren wünschen; beim Mineralwasser zähle dazu beispielsweise auch der Transportweg, der bei der Überwindung sehr großer Distanzen zu negativen Auswirkungen auf die Klimabilanz führen kann.

Die Neumarkter Lammsbräu habe sich mit ihren Produkte mit strengen Qualitätsanforderungen auf dem Bio-Getränkemarkt eine hohe Reputation erworben und setze sich "im Interesse einer wachsenden Zahl kritischer Verbraucher" für eine europaweite Bioqualitätsstufe bei Mineralwasser ein, hieß es. Ein Biomineralwasser müsse für die ganze Familie sicher sein und strengen Qualitätsstandards genügen, damit es täglich in unbegrenzter Menge getrunken werden könne.

Dabei stünden drei ökologische Qualitätsbereiche im Vordergrund: Die "Qualitätsgemeinschaft Biomineralwasser e.V." habe schon 2009 in diesen drei Bereichen insgesamt 50 präzise Qualitätskriterien definiert, die ein Biomineralwasser erfüllen muss, heißt es ind er Lammsbräu-Pressemeldung weiter. Die Kriterien wurden weiter ausgebaut und seien strenger gefasst als es die bestehenden Regelwerke für Mineralwasser und auch für Trinkwasser vorsehen. Eine kontinuierliche Überprüfung der Kriterien durch unabhängige Institute bildet dabei die Grundlage für das Siegel "Biomineralwasser", hieß es.

Damit wäre der erste Schritt auf dem Weg zu einem europaweit gültigen Biosiegel erfolgreich bewältigt. Denn in aller Regel seien die staatlich vergebenen Biosiegel ursprünglich einst aus einer privaten Zertifizierungsinitiative hervorgegangen. Deswegen werde sich die Neumarkter Lammsbräu auch weiterhin für ein staatlich anerkanntes Biosiegel für Mineralwässer einsetzen.
27.12.11
Neumarkt: BGH soll entscheiden
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