Keine Beanstandungen
NEUMARKT. Der Urangehalt im Neumarkter Trinkwasser gab noch nie Anlass zur Beanstandung, heißt es vom Gesundheitsamt.
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) gibt vor, dass in "Wasser für den menschlichen Gebrauch" keine chemischen Stoffe -in Konzentrationen die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen – vorhanden sein dürfen, erklärte der Chef der Behörd, Medizinaldirektor Dr. Heinz Sperber. Für Uran enthält die Trinkwasserverordnung jedoch keinen Grenzwert.
Das Umweltbundesamt hat sich dieser Problematik angenommen und einen "gesundheitlichen Leitwert" von 0,010 mg/l Uran empfohlen. Als "Maßnahmewert" wurden 0,020 mg/l empfohlen. Das heißt bei Werten über 0,020 mg/l wäre das Wasser entsprechend aufzubereiten.
Das Gesundheitsamt Neumarkt führt bereits seit Herbst 2000 in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Erlangen vorsorglich im Rahmen von Sonderprogrammen Trinkwasseruntersuchungen auf Uran durch. Keine der untersuchten Proben, die an repräsentativen Stellen im Landkreis Neumarkt entnommen wurden, habe den Maßnahmewert erreicht, also Anlass zur Beanstandung gegeben ().
Uran kommt natürlicherweise in Böden und Gesteinen Bayerns vor und ist – sofern wasserlöslich - Bestandteil des Grundwassers, erklärte Sperber. Höhere Urangehalte wurden in Nordbayern im Sandstein- und Gipskeuper Mittel-, Unter- und Oberfranken nachgewiesen. Der höchste aus Bayern übermittelte Wert liege bei 39,9 Mikrogramm und wurde vom Gesundheitsamt Haßberge in Maroldsweisach (Unterfranken) gemessen.
06.08.08
Neumarkt: Keine Beanstandungen