0,0-Promille-Grenze gilt
NEUMARKT. In der Nacht zum Mittwoch tritt das neue Gesetz in
Kraft, wonach es Fahranfängern während der Probezeit oder vor
Vollendung des 21. Lebensjahres verboten ist, "als Führer eines
Kraftfahrzeugs alkoholische Getränke zu sich zu nehmen oder die Fahrt
anzutreten, obwohl noch die Wirkung eines solchen Getränkes gegeben
ist".
Ab 1.August, 0.00 Uhr, soll mit dem neuen Gesetz gegen eine der
Hauptunfallursachen konsequent vorgegangen werden. Und junge Leute sollten nicht darauf hoffen, daß die Polizisten in den ersten Tagen Gnade vor Recht ergehen lassen: Schon punkt Mitternacht wird man verstärkt darauf achten, dass diese neue Vorschrift eingehalten wird, hieß es am Dienstag von der Polizei.
Wer als Fahranfänger unter Alkoholeinwirkung ein Kraftfahrzeug
führt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 125 Euro rechnen. Hinzu
kommen zwei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg.
Die
Probezeit verlängert sich außerdem um zwei Jahre für Fahranfänger,
die sich noch in der Probezeit befinden, und es ist auch die
Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar erforderlich.
31.07.07
Neumarkt: 0,0-Promille-Grenze gilt