"Gelungenes Konzept"

NEUMARKT. Die Reform des Gemeinützigkeitsrechts stärkt das bürgerschaftliche Engagement, meint MdB Alois Karl.

Anlässlich der für Mittwoch geplanten abschließenden Beratungen des Gesetzentwurfs zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zeigte sich MdB Alois Karl sehr zufrieden darüber, dass zahlreiche Verbesserungen gegenüber dem Ursprungsentwurf aus dem "Hause Steinbrück" beschlossen wurden. Die Verabschiedung des Gesetzes ist am 7. Juli im Deutschen Bundestag vorgesehen.

"Der in vielen Punkten veränderte Gesetzentwurf zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements ist ein gelungenes Konzept", erklärte Karl. Er würdige die Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements, in dem ehrenamtliche unentgeltliche Helfer auch steuerlich begünstigt würden. "Das Gesetz drückt damit die hohe Wertschätzung für die Menschen aus, die sich engagieren und unsere Heimat nachhaltig bereichern. Zugleich kann noch mehr Menschen zum ehrenamtlichen Engagement für die Allgemeinheit motivieren".

In den harten Verhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD konnte erreicht werden, dass der Gesetzentwurf in zehn Punkten verbessert wurde: So wird künftig bei Spenden bis 200 Euro ein Einzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank ausreichen. Damit werden Spender und Spendenempfänger von unnötiger Bürokratie entlastet.

"Bei der Grenze des Spendenabzugs auf 20 Prozent des Einkommens konnten wir eine Vervierfachung und bei der Umsatzgrenze von vier Promille eine Verdoppelung für den Spendenabzug erreichen", betonte der Wahlkreisabgeordnete für Amberg-Sulzbach-Neumarkt. Die Kulturförderung durch Mitgliedsbeiträge ist künftig auch bei der Gewähr von Freikarten zu 100 Prozent möglich. Das stärke gerade auch den ländlichen Raum und helfe den Städten, Märkten und Gemeinden ein interessantes kulturelles Leben gemeinsam mit interessierten Bürgern zu etablieren.

Für die Vermögenstockspende in Stiftungen wurde die Grenze auf eine Millionen Euro angehoben und damit mehr als verdreifacht. Die Grenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb der Vereine wurde von 30.678 Euro auf 35.000 Euro erhöht. Dies ist gerade für Vereine, die in einem Jahr ein Jubiläum feiern, und einmalig festbedingt erhebliche Einnahmen erzielen eine deutliche Verbesserung, erläuterte der CSU-Bundestagsabgeordnete weiter.

Der Übungsleiterfreibetrag wird auf 2.100 Euro pro Jahr angehoben. "Davon profitieren die vielen Sportvereine in unserer Heimat, die unter anderen auch aktiv zur Integration von Einheimischen und Zugezogenen beitragen", freute sich Alois Karl. Ein großartiger Erfolg sei zudem die völlig neue steuerfreie Aufwandspauschale für ehrenamtlich Tätige in Höhe von 500 Euro. Diese ersetze nun die im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehene, aber sehr umstrittene sogenannte Zeitspende, die zu erheblichen Ungerechtigkeiten geführt hätte.
03.07.07
Neumarkt: "Gelungenes Konzept"
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