"Sammler" nicht willkommen


Deponieleiter Walter Egelseer (links) und Landrat Albert Löhner
mit seinen Mitarbeitern auf der Deponie Blomenhof
Foto: Archiv/Zwick
NEUMARKT. "Sammler", die an der Neumarkter Deponie die "Wertstoffe" durchforsten, sind dort nicht gerne gesehen. Das Landratsamt wies am Mittwoch auf die potentiellen Gefahren auf dem Gelände - und auf die Hausordnung hin.

Für einen sicheren Betriebsablauf sei es erforderlich, dass die Besucher einige Verhaltensregeln befolgen, heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Landratsamt. Demnach ist der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände ist nur solange gestattet, wie dies zur Anlieferung von Abfällen oder Wertstoffen erforderlich ist: "Nach dem Entleeren der Fahrzeuge ist die Deponie oder der Wertstoffhof unverzüglich zu verlassen !"

Immer wieder würden "besonders uneinsichtige Besucher" versuchen, Abfälle aus den Containern zu entnehmen oder dazu gar in die Container zu steigen. Dies sei gefährlich und deshalb auch verboten. Das Einsammeln, Aussortieren und Mitnehmen von Gegenständen und Abfällen auf dem Gelände der Deponie und der Wertstoffhöfe ist untersagt, hieß es am Mittwoch unmißverständlich. Dies gelte natürlich auch für das Mitnehmen von Gartenabfällen jeglicher Art.

Die rechtliche Situation ist klar: Abfälle und Wertstoffe werden mit dem Abladen Eigentum des Landkreises Neumarkt. Wer dies nicht beachtet, könne mit einem Hausverbot und mit einer Geldbuße belegt werden. Das Personal der Wertstoffhöfe sei weisungsbefugt. Entsprechenden Anordnungen müsse demnach Folge geleistet werden.

Wer übrigens tatsächlich einmal bei der Anlieferung auf dem Wertstoffhof-Gelände Wertgegenstände oder Schlüssel verloren hat, sollte nicht selbst nach den Gegenständen suchen: "Wenden Sie sich an das Betriebspersonal, das Ihnen bei der Suche behilflich sein wird", hieß es vom Landratsamt.

Außerdem müssen sich die Benutzer so verhalten, dass der Betriebsablauf nicht gestört wird und auf der Deponie und dem Wertstoffhof anwesende Personen nicht geschädigt oder gefährdet werden, teilte das Team der Abfallwirtschaft im Landratsamt mit. Dies gelte besonders beim Befahren des Betriebsgeländes mit Kraftfahrzeugen. Der Aufenthalt von Unbefugten hinter Fahrzeugen, ihren Aufbauten bzw. hinter oder unter aufgenommenen Behältern und dergleichen ist aus Sicherheitsgründen verboten, heißt es weiter. Hallen, Behälter oder andere Anlagenteile dürfen grundsätzlich nur auf Anweisung durch das Betriebspersonal zum Be oder Entladen betreten werden.

Weitere Informationen zur Benutzung der Wertstoffhöfe gibt es unter Telefon 09181/ 470-211, -209, -299.
18.04.07
Neumarkt: "Sammler" nicht willkommen
Telefon Redaktion


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