"Sollte dies weder Ihrer moralischen, noch rechtlichen Auffassung vom Umgang des Oberbürgermeisters mit den Neumarkter Stadträten, gleich welcher Fraktion wir angehören, entsprechen, können Sie gerne von Ihrem Recht auf Einklage Ihrer vermeintlichen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche Gebrauch machen". |