"Rauswurf ungerechtfertigt"


Flitz-Stadtrat Hans Walter Kopp, hier bei einer Diskussion des
Bayerischen Fernsehens.
NEUMARKT. Der Rauswurf von Stadtrat Kopp aus einer Stadthallen-Arbeitsgruppe war nicht gerechtfertigt, heißt es von der Regierung.

In einer Presse-Mitteilung der Freien Liste Zukunft (FLitZ) wird jetzt auf ein Schreiben des Bayerischen Innenministeriums und der Regierung der Oberpfalz hingewiesen, in dem der Ausschluß des Stadtrats als "ungerechtfertig" bezeichnet wurde. Er habe aber im übrigen keine rechtlichen Konsequenzen, heißt es weiter.

Wie mehrmals ausführlich berichtet war Flitz-Stadtrat Hans-Walter Kopp die Zusammenarbeit in einer Arbeitsgruppe aufgekündigt worden, in der Details für die Stadthallen-Planung diskutiert werden sollten. Eine Beschwerde der Fraktionsgemeinschaft Flitz/Grüne beim Landratsamt als Dienstaufsichtsbehörde stieß auf taube Ohren: Der Ausschluß sei "kein Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften", teilte das Landratsamt damals mit (wir berichteten).

Diese Einschätzung wurde jetzt zumindest teilweise von höherer Stelle kassiert: Im Auftrag des von Flitz angerufenenen Bayerischen Innenministeriums erarbeitete die Regierung der Oberpfalz eine Stellungnahme, in der die meisten von Flitz in einer Petition geäußerten Befürchtungen als unbegründet zurückgewiesen, in der aber auch der Rauswurf Kopps als "ungerechtfertigt" bezeichnet wurde.

FLitZ-Vorsitzender Dieter Ries legte dazu am Samstag ein entsprechendes Schreiben des Innenministeriums vom 30. August und Teile eines Schreibens der Regierung der Oberpfalz vor, in dem man sich auf etlichen Seiten mit den Vorfällen rings um die Stadthallen-Arbeitsgruppe beschäftigt.

Die Begründung der Stadt, Kopp habe in der Arbeitsgruppe "nur gegen alle Vorschläge gestimmt und keine positiven Beiträge erbracht", sei kein "wichtiger Grund", wie er für einen Ausschluß nötig gewesen wäre, heißt es von der Regierung. Über einen Ausschluß Kopps hätte nicht die Arbeitsgruppe, sondern der Stadtrat entscheiden müssen.

Eine solche Arbeitsgruppe zähle in der Gemeindeordnung als "sonstiges Gremium", das die Zuständigkeiten der gesetzlichen Organe nicht antasten könne. Arbeitsgruppen hätten also keinerlei Entscheidungsrecht, sondern könnten einem beschließenden Organ (wie einem Ausschuß oder dem Gesamt-Stadtrat) lediglich Ratschläge, Empfehlungen oder Anregungen geben. Kopp sei damit also nicht von der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung ausgeschlossen worden.

Trotzdem sei der Rauswurf ungerechtfertig gewesen. Da die Arbeitsgruppen jedoch nicht den Status gemeindlicher Organe genießen, habe der Ausschluß Kopps keine rechtlichen Konsequenzen.

Eine Ohrfeige gab es für die Stadt Neumarkt aber doch: Man habe die Regierung gebeten, heißt es vom Innenministerium, "darauf hinzuwirken, daß der Stadtrat der Stadt Neumarkt in der Oberpfalz unter Beachtung des Rechtsgedankens des Art.86 BayVwVfg über den Ausschluß des Herrn Kopp aus der Arbeitsgruppe entscheidet."

Bei Flitz sieht man das Ministeriums-Schreiben wenigstens beim Punkt Kopp-Rauswurf als Bestätigung.

Natürlich will man die Entscheidung von Innenministerium und Regierung auch dem Landratsamt um die Ohren hauen. Flitz-Vorsitzender Ries sandte eine Kopie der Stellungnahmen an Landrat Albert Löhner und fragte in einem Begleitschreiben, warum in seinem Haus bei Beschwerden über die Stadt Neumarkt "nun schon vielfach falsche Auffassungen vertreten wurden". "Von hier aus", so Ries, könne nicht beurteilt werden, "ob hier Unvermögen, Liebdienerei oder Angst vor OB Karl o.ä. vorliegen".
22.10.05
Neumarkt: "Rauswurf ungerechtfertigt"
Telefon Redaktion


Telefon Redaktion


neumarktonline - die Internet-Tageszeitung. Aktuelle Berichte, Meldungen und News aus Neumarkt in der Oberpfalz im Internet
ISSN 1614-2853
23. Jahrgang
Zur Titelseite neumarktonline
ISSN 1614-2853
23. Jahrgang
neumarktonline - die Internet-Tageszeitung. Aktuelle Berichte, Meldungen und News aus Neumarkt in der Oberpfalz im Internet
ISSN 1614-2853
18. Jahrgang