Warnung vor Vogelgrippe: Tote Wildvögel entdeckt

Im Landkreis wurden bereits mehrere infizierte Tiere entdeckt
Symbolfoto: Pixabay
NEUMARKT. Vogelgrippe-Gefahr im Landkreis Neumarkt: in Freystadt und Mühlhausen wurden tote Schwäne und Gänse entdeckt, die infiziert waren.
Die Tiere lagen jeweils im Bereich des Main-Donau-Kanals, teilte das Landratsamt mit. Die Kadaver wurden positiv auf das hochpathogene aviäre Influenzavirus getestet.
Inzwischen liegen die Ergebnisse der Untersuchungen durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vor.
Aviäre Influenza (von lateinisch avis, Vogel), umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoirwirt im wilden Wasservogel hat. Diese Viren treten in zwei Varianten (gering/hochpathogen) und verschiedenen Subtypen (H1-16 in Kombination mit N1-9) auf. Geringpathogene aviäre Influenzaviren (LPAIV) der Subtypen H5 und H7 verursachen bei Hausgeflügel, insbesondere bei Enten und Gänsen, kaum oder nur milde Krankheitssymptome. Allerdings können diese Viren spontan zu einer hochpathogenen Form (hochpathogene aviäre Influenzaviren, HPAIV) mutieren, die sich dann klinisch als Geflügelpest zeigt. Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen.
Seit Anfang des Jahres wurden bereits mehrere tote Schwäne und Gänze im Bereich des Main-Donau-Kanals in den Gemeinden Freystadt und Mühlhausen gefunden. Deutschlandweit wurden bereits über 500 Fälle der aviären Influenza bei wildlebenden Tieren gemeldet. Bei den betroffenen Wildvogelarten handelt es sich zumeist um Wildgänse, Wildenten, Schwäne, Greifvögel und Reiher.
Um die Hausgeflügelbestände vor einem HPAIV-Eintrag zu schützen, sind die bekannten Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen durch die Tierhalter entscheidend. In Geflügelhaltungen, insbesondere mit Auslauf- und Freilandhaltung, sollten daher diese Maßnahmen dringend überprüft und wenn nötig optimiert werden, hieß es.
Im Umfeld von Fundorten HPAIV-infizierter Wildvögel sei eine risikobasierte Einschränkung der Freilandhaltung (Aufstallung) von Geflügel zu empfehlen. Alternativ können auch Teile des Auslaufs abgetrennt und mit einer Abdeckung versehen werden, um die Stallfläche durch eine Art „Wintergarten“ zu vergrößern.
Direkte oder indirekte Kontaktmöglichkeiten zwischen Geflügel und wildlebenden Wasservögeln oder natürlichen Gewässern sollten vollständig vermieden werden, um eine Einschleppung zu verhindern. Tierhalter wurden deshalb aufgefordert, auf mögliche Erkrankungen beim Geflügel zu achten und bei Auffälligkeiten in jedem Fall einen Tierarzt hinzuzuziehen. Bei Vorliegen erhöhter Tierverluste oder deutlichen Leistungseinbußen im Bestand müssen Untersuchungen zum Ausschluss der Geflügelpest eingeleitet und im Falle eines Seuchenverdachts das Veterinäramt informiert werden.
Geflügelhalter können zum Beispiel mit Hilfe der sogenannten
AI-Risikoampel der Universität Vechta das individuelle Risiko für einen Eintrag von Geflügelpest in den eigenen Tierbestand einschätzen und Optimierungsempfehlungen erhalten.
18.02.26
Neumarkt: Warnung vor Vogelgrippe: Tote Wildvögel entdeckt