Benachrichtigungen verschickt
NEUMARKT. Die Wahlbenachrichtigungs-Schreiben werden in der Stadt Neumarkt noch bis zum 16. Februar an alle Wahlberechtigten verschickt.
Mit diesem Schreiben können Briefwahlunterlagen beantragt werden. Ab dem 16. Februar ist es möglich, das ausgefüllte Wahlbenachrichtigungsschreiben persönlich im Wahlbüro im Rathaus IV in der Fischergasse vorzulegen und die Unterlagen direkt mitzunehmen.
Alternativ kann das Schreiben per Post an die Stadtverwaltung gesendet oder in den Briefkasten der Stadtverwaltung beim Rathaus eingeworfen werden.
Auch online ist eine Beantragung möglich.
Wegen einer neuen rechtlichen Vorgabe dürfen Briefwahlunterlagen frühestens ab 16.Februar ausgegeben oder versendet werden. Deshalb sind auch am Faschingsdienstag das Wahlamt und die Briefwahlausgabe bis 16 Uhr geöffnet.
09.02.26
Neumarkt: Benachrichtigungen verschickt