Keine komplette Narrenfreiheit

Auch in der fünften Jahreszeit sollte nicht über die Stränge geschlagen werden, hieß es von der Polizei. Beim 24. Seniorenfaschingsball der Stadt Neumarkt bestand da am Donnerstag keine große Gefahr
Foto: Lisa Niebler
NEUMARKT. In den kommenden Tagen steht die Region wieder im Zeichen des Faschings. Doch die Polizei passt auf, dass die Wellen nicht zu hoch schlagen.
Damit die „fünfte Jahreszeit“ auch in diesem Jahr ungetrübt und ohne Zwischenfälle verläuft, appellierte die Polizei an alle Narren, gegenseitig Rücksicht zu nehmen und verantwortungsvoll zu handeln.
Kreativität beim Kostüm gehört zum Fasching – doch hier gilt: Maß halten und Rücksicht zeigen. Verkleidungen mit beleidigendem oder diskriminierendem Charakter gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen, Religionen oder gesellschaftlichen Minderheiten sind unangebracht, hieß es.
Eine Liste verbotener Kostüme gibt es nicht, unzulässig sind jedoch Darstellungen, die Straftatbestände erfüllen können, wie etwa das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen – darunter fallen natürlich auch Hakenkreuze oder der sogenannte „Hitlergruß“.
Ebenfalls verboten sind Kostüme, die Uniformen von Polizei, Bundeswehr oder anderen Behörden täuschend ähnlich sehen und dadurch eine Verwechslungsgefahr hervorrufen können.
Auch bei Kostümrequisiten ist Vorsicht geboten, sofern die als sogenannte Anscheinswaffen eingeordnet werden können, Dazu zählen beispielsweise Gegenstände, die starke Ähnlichkeit mit echten Schusswaffen haben. Das Führen solcher Requisiten in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich verboten.
Die Empfehlung lautet daher: Neutral bleiben, auf Humor und Einfallsreichtum setzen – und wenn die Wahl auf eine Uniform fällt, dann auf eine eindeutig erkennbare Fantasie-Variante.
Grundsätzlich ist das Tragen eines Kostüms oder einer Maskierung beim Autofahren nicht ausdrücklich verboten. Entscheidend ist, dass die Fahrtüchtigkeit nicht eingeschränkt wird und das Gesicht erkennbar sowie das Sichtfeld nicht beeinträchtigt ist. Der Fahrer muss jederzeit das Fahrzeug sicher führen können. Wer beispielsweise durch eine Maske oder ein voluminöses Kostüm in seiner Bewegungsfreiheit behindert wird oder das Gesicht verdeckt, riskiert ein Bußgeld.
Die bunt geschmückten Faschingswägen sind oft Höhepunkte vieler Umzüge. Oft kommen dafür Traktoranhänger oder andere Gespanne zum Einsatz. Damit die Freude nicht durch technische Probleme oder Unfälle getrübt wird, appelliert die Polizei an alle Verantwortlichen, die eingesetzten Fahrzeuge und Anhänger vorab einer gründlichen Prüfung zu unterziehen.
Eine ordnungsgemäße Sicherung, ausgewogene Gewichtsverteilung sowie das Einhalten der zulässigen Personenzahl auf der Ladefläche sind grundlegende Sicherheitsvoraussetzungen. Mängel sollten umgehend behoben oder betroffene Fahrzeuge gar nicht erst eingesetzt werden.
„Don‘t drink and drive“: Das gilt auch während der närrischen Zeit. Wer trinkt, sollte zu Fuß gehen oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen.
Die Oberpfälzer Polizei wies darauf hin, dass Alkohol oder andere berauschende Mittel im Straßenverkehr immer wieder zu schweren oder tödlichen Unfällen führen. Im Jahr 2025 war Alkohol am Steuer erneut eine der Hauptursachen für tragische Verkehrsunfälle in der Region. Die Polizei wird jedenfalls auch während der Faschingszeit verstärkt Verkehrskontrollen durchführen, um die Sicherheit auf unseren Straßen zu gewährleisten.
08.02.26
Neumarkt: Keine komplette Narrenfreiheit