Goldschmuggel entdeckt


Diesen nicht angemeldeten Goldschmuck entdeckten die Zöllner
Foto: Zoll
NEUMARKT. Zoll-Kontrollen gibt es nicht nur an Landesgrenzen oder Flughäfen: jetzt wurde auf einem Autobahn-Parkplatz ein Schmuggler erwischt.

Knapp vor der Landkreisgrenze fanden Zollbeamte bei der Kontrolle eines 55jährigen türkischen Staatsangehörigen nicht angemeldeten Goldschmuck im Gesamtwert von rund 8500 Euro.

Wer die Schengen-Außengrenzen hinter sich oder am Flughafen die Kontrollen passiert hat solle nicht zu voreilig die Sektkorken knallen lassen: Auch im Landesinneren kontrolliert der Zoll noch praktisch überall nach Schmuggelgut. Wer Pech hat muss auch noch kurz vor der eigenen Haustür die Schmuggel-Zigaretten abgeben und mit einer saftigen Geldbuße rechnen.

So ähnlich erging es jetzt einem 55jährigen Mann mit türkischem Pass, der auf der Autobahn kurz vor der Landkreisgrenze auf einem Parkplatz kontrolliert wurde. Eine Zöllnerin und ein Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege Regensburg des Hauptzollamts Regensburg entdeckten in seinem Fahrzeug nicht angemeldeten Goldschmuck für etliche tausend Euro.

Der Mann war auf der Heimreise aus der Türkei, als er gegen 8.30 Uhr auf dem Parkplatz angehalten wurde. Auf Nachfrage gab er an, keine anmeldepflichtigen Waren mitzuführen. Bei der Kontrolle fanden die Zöllner dann ein Schmuckkästchen mit zwei Armreifen und einer Kette. Laut vorgelegten Rechnungen hatten die Schmuckstücke einen Wert von 5000 Euro für die Armreifen und 3.518,88 Euro für die Kette. Einen Verzollungsnachweis konnte der Mann nicht vorlegen.


Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Die fälligen Einfuhrabgaben von 1.618,59 Euro zahlte er noch vor Ort. Nach Abschluss der Maßnahmen durfte er weiterreisen. Die weitere Bearbeitung übernimmt die Straf- und Bußgeldstelle Bamberg.

„Auch bei der Rückreise aus dem Urlaub gilt: Waren, die bestimmte Wertgrenzen überschreiten, müssen beim Zoll angemeldet werden“, sagte René Matschke, der Leiter des Hauptzollamts Regensburg. Wer dies unterlässt, riskiert nicht nur die Nachzahlung der Einfuhrabgaben sondern auch ein Strafverfahren.

Bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Staat gelten unterschiedliche Freigrenzen, abhängig vom benutzten Verkehrsmittel: Reisende, die auf dem Landweg - also mit Auto, Bus oder Bahn - nach Deutschland einreisen, dürfen Waren bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro abgabenfrei mitbringen. Für Flug- und Seereisende liegt die Freigrenze bei 430 Euro. Waren, die diese Wertgrenzen überschreiten – insbesondere Schmuck, technische Geräte oder andere Luxusgüter – müssen beim Zoll angemeldet und ordnungsgemäß verzollt werden.
11.11.25
Neumarkt: Goldschmuggel entdeckt
Telefon Redaktion


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