Lebenslange Haft


Das Gericht sprach eine lebenslange Haftstrafe aus
Symbolfoto: Pixabay
NEUMARKT. Im Fall der an der Landkreisgrenze gefundenen Frauenleiche wurde jetzt der Ehemann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, daß der 51jährige Automechaniker seine von ihm getrennt lebende 49jährige Ex-Frau aus Eifersucht erdrosselt und die Leiche bei Lauterhofen vergraben hat.

Der spektakuläre Kriminalfall gestaltete sich zunächst als „Mord ohne Leiche“. Nach dem Verschwinden der Ehefrau im Pommelsbrunn geriet der Ex-Ehemann sofort unter Verdacht und wurde schließlich auch in Untersuchungshaft genommen. Gleichzeitig wurde mit großangelegten Suchaktionen nach der Leiche der Frau gesucht - teilweise sogar mit Tauchern in einem Stausee.

An der Landkreisgrenze zwischen Nürnberger Land und Neumarkt waren die Fahnder schließlich erfolgreich: fast zwei Monaten nach ihrem Tod wurde an der Landkreisgrenze bei Lauterhofen in einem Waldstück zwischen Alfeld und Wörleinshof menschliche Überreste einer weiblichen Leiche gefunden (wir berichteten).

Kurze Zeit später wurde die Leiche als die Ex-Ehefrau identifiziert. Die Staatsanwaltschaft hatte endlich mehr gegen den verdächtigen Mann in der Hand.


Nach einem anfangs sehr zögerlichen Geständnis des Angeklagten konnte das Gericht die Bluttat weitgehend klären. Der Mann hatte offenbar die Trennung von der Frau nicht verkraftet. Seit 2023 hatte er sie mit heimlich installierten Kameras und GPS-Trackern massiv ausspioniert.

Als sich die 49jährige Ex-Frau mit einem anderen Mann zu einem Kino-Besuch traf war das ihr Todesurteil: Der 51jährige Automechaniker gab schon am ersten Verhandlungstag nach einigem hin und her zu, am 27.September 2024 in den frühen Morgenstunden in das Haus der von ihm getrennt lebenden Ehefrau eingedrungen zu sein, um sie zu töten. Er überraschte sein Opfer im Schlaf und erdrosselte die Frau mit einem Kleidungsstück. Anschließend brachte er den Leichnam in seinem Auto zu einem Waldstück zwischen Lauterhofen und Alfeld, wo er ihn vergrub.

Der Mord-Prozeß konnte durch das Geständnis des Angeklsgten erheblich verkürzt werden. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Tatnachweis unter anderem 20 Zeugen und fünf Sachverständige benannt. Geplant waren zwölf Verhandlungstage; ein Urteil wurde eigentlich erst Ende Juli erwartet
03.07.25
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Telefon Redaktion


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