Kolonnen-Fahren wird geübt

Neumarkter Feuerwehrfahrzeuge auf Kolonnenfahrt - hier in Richtung Rheinland-Pfalz. Unser Foto wurde in einem der Einsatzfahrzeuge geschossen
Foto: Julia Beer
NEUMARKT. Am Samstag gegen 13.30 Uhr startet am Neumarkter Volksfestplatz eine Kolonnenfahrt mit 19 Fahrzeugen der Feuerwehren des Landkreises. Die Übungsfahrt führt über insgesamt 84 Kilometer.
Die Fahrzeuge sind mit Blaulicht im geschlossenen Verband unterwegs und gelten damit übrigens straßenverkehrsrechtlich als ein Fahrzeug.
Für Verkehrsteilnehmer kann es zu Behinderungen auf dieser Fahrtstrecke kommen:
Woffenbacher Straße, St.-Florian-Straße, Kurt-Romstöck-Ring, Staatsstraße 2240 Richtung Berching, Münchner Ring, B8 Richtung Landshut / Berching, Staatsstraße 2238 Richtung Berngau Freystadt, Staatsstraße 2220 Richtung Mühlhauen, B299 Richtung Berching, Abfahrt Mühlhausen-Mitte, Mühlhausen Festplatz, B299 Richtung Berching, Abfahrt Berching-Süd, Kreisstraße NM 3, St 2251 Richtung Holnstein bis Velburg, Staatsstraße 2220 Richtung Autobahn A3, Auffahrt A3 Nr. 93 Velburg in Richtung Regensburg, Abfahrt Nr. 94 A3 Parsberg, Staatsstraße 2234 Richtung Parsberg, Stadtgebiet Parsberg, Steinmühler Straße, Hohenfelser Straße und Velburger Straße, Festplatz.
Kolonnenfahrten werden von Feuerwehren beispielsweise für die Verlegung von größeren Einheiten in zuvor zugewiesene Schadensgebiete genutzt und müssen natürlich geübt werden. Auf Anfordern einer Kataststrophenschutzbehörde können so im Rahmen der Katastrophenhilfe zeitnah, geordnet und sicher zusammenhängende und für mindestens 24 Stunden autark versorgte Einheiten ins Schadensgebiet gebracht werden. Zuletzt entsandte der Landkreis beispielsweise über einen Zeitraum von 14 Tagen ein Hilfeleistungskontingent "Ölwehr" ins Ahrtal.
Die Kennzeichnung der Fahrzeuge erfolgt mit farbigen Flaggen, die die zur Kolonne gehörenden Fahrzeuge meist an der Fahrertür befestigt haben. Zusätzlich fahren die Fahrzeuge mit Blaulicht und am Schlussfahrzeug kann mit einem Schild auf die Kolonne hingewiesen werden.
Das erste Fahrzeug ist mit einer schwarz/weißen Flagge gekennzeichnet,
die folgenden Fahrzeuge haben eine blaue Flagge und das letzte Fahrzeug hat eine grüne Flagge.
Eine Kolonne oder ein Verband wird immer als ein Fahrzeug im Straßenverkehr angesehen. Das bedeutet, dass alle Fahrzeuge der Kolonne eine rote Ampel überqueren dürfen, wenn das erste Fahrzeug noch über grün gefahren ist. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen sich beim Überholten nicht einfach „dazwischenquetschen“.
27.10.22
Neumarkt: Kolonnen-Fahren wird geübt