FFP2-Maske notwendig

Im Neumarkter Klinikum müssen wieder FFP2-Masken getragen werden
Foto: Archiv
NEUMARKT. Seit einer Woche sind zum Betreten des Neumarkter Klinikums wieder FFP2-Masken notwendig; „normale“ medizinische Masken reichen nicht aus.
Das Klinikum wies dabei auf das zum 1.Oktober geänderten Infektionsschutzgesetz hin, das wieder bundesweit für alle Krankenhäuser eine FFP-2-Maskenpflicht beim Betreten einer Klinik verlangt. In den letzten Tagen mußten bereits viele Besucher zurückgewiesen werden, weil sie wie bisher mit einer gewöhnlichen Maske ins Krankenhaus wollten, sage ein Sprecher der Klinik.
Darüber hinaus gelten die bestehenden Besucherregelungen weiter:
- Die Besuchszeiten sind von Montag bis Sonntag von 13 bis 17 Uhr.
- Der Einlass beginnt um 13 Uhr und endet um 16.30 Uhr.
- Die Besuchszeit beträgt maximal 60 Minuten pro Tag und Patient.
- Pro Tag ist der Besuch durch eine (!) Person pro Patient erlaubt. Die Besuchsperson kann täglich wechseln. Ein Besuch ist Personen ab zwölf Jahren gestattet.
- Zusätzlich gilt: Zur gleichen Zeit ist nur eine (!) Besuchsperson pro Zimmer erlaubt. Die Patienten werden gebeten, sich mit ihren Mitpatienten abzusprechen, um zeitgleiche Besuchswünsche zu vermeiden. Hier kann es dennoch zu Wartezeiten kommen.
- Vor Betreten des Klinikums ist der Nachweis eines negativen gültigen Tests vorzulegen (Antigen-Schnelltest 24 Stunden gültig, PCR-Test 48 Stunden gültig).
- Die Testpflicht besteht durch den Wegfall der Schul-Testungen auch für Schüler.
- Hat der Besucher keinen gültigen Test, besteht die Möglichkeit, einen Test am Klinikum zu erhalten, der nur zum Betreten des Hauses gilt. Hier ist mit Wartezeiten zu rechnen.
- Der Zugang zum Gebäude ist ausschließlich über zwei Container vor dem Haupteingang an der Nürnberger Straße möglich. Der Haupteingang selbst ist nur zum Verlassen des Klinikums offen.
- Es ist von Wartezeiten auszugehen. Beim Warten muß der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
- Der Besuch kann auch außerhalb des Patientenzimmers stattfinden. Patienten können sich mit ihrem Angehörigen nach Rücksprache mit den Pflegekräften auf der Station auch im Klinikum aufhalten. Ein Aufenthalt außerhalb des Klinikums ist weiterhin nicht gestattet. Nach Verlassen des Klinikums ist ein erneutes Betreten nur nach neuer Anmeldung möglich.
- Digitale Registrierung der Besucher. Idealerweise durch Voranmeldung über einen QR-Code oder dem Link auf der Klinikums-Homepage.
- Die Registrierung der Kontaktdaten (Name, Adresse, Geburtsdatum) durch Vorlage des Personalausweises, Datum und Uhrzeit des Besuchs sowie die Abfrage bezüglich Symptomen bei Betreten des Klinikums ist zwingend erforderlich.
07.10.22
Neumarkt: FFP2-Maske notwendig