Nun „elektronische Akte“
NEUMARKT. Das Amtsgericht Neumarkt hat bei Familiensachen die E-Akte im Regelbetrieb eingeführt - und erhielt jetzt Lob von Justizminister Eisenreich.
Die Regeleinführung der E-Akte an den Landgerichten in Zivilsachen erster Instanz und Oberlandesgerichten in Zivilsachen wird Ende dieses Jahres abgeschlossen sein. Bereits 18 der 22 bayerischen Landgerichte und zwei der drei Oberlandesgerichte setzen die E-Akte im Regelbetrieb ein.
Bei den Amtsgerichten wurde die elektronische Aktenführung in Zivil- und Familiensachen zunächst bei den Amtsgerichten Straubing, Dachau und Regensburg pilotiert. Wegen der guten Erfahrungen im Rahmen der Pilotierung hat zwischenzeitlich auch die Regeleinführung bei den Amtsgerichten in diesen Bereichen begonnen: jetzt stellten neben Neumarkt auch die Amtsgerichte Hersbruck, Neustadt/Aisch, Nürnberg und Schwabach auf die elektronische Akte in Familiensachen um.
„Das verkürzt Verfahren, erspart Wartezeiten und schützt in Zeiten der Pandemie die Gesundheit der Prozessbeteiligten“, sagte Justizminister Georg Eisenreich.
Eisenreich bedankte sich beim Neumarkter Amtsgerichtsdirektor Hans-Christoph von Taysen für das „große Engagement bei der Digitalisierung der Justiz“.
28.09.22
Neumarkt: Nun „elektronische Akte“