Zur Fußgängerzone erklärt

NEUMARKT. Während der Dauer des Volksfestes vom 12. bis 22.August wird der Neumarkter Volksfestplatz offiziell als Fußgängerzone ausgewiesen.

Darauf wurde aus dem Rathaus hingewiesen.

Skaten, Fahrradfahren und E-Skooter fahren sind ebenfalls verboten und Hund müssen an der Leine geführt werden.


Die Einfahrt und das Parken auf dem Festgelände ist nur mit einer Ausnahmegenehmigung erlaubt. Rettungs- und Feuerwehrzufahrten müssen natürlich immer freigehalten werden.

Übrigens ist auch das „Mitführen von Maßkrügen“ auf dem Festplatz nicht erlaubt.
12.08.22
Neumarkt: Zur Fußgängerzone erklärt
Telefon Redaktion


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