Zur Fußgängerzone erklärt
NEUMARKT. Während der Dauer des Volksfestes vom 12. bis 22.August wird der Neumarkter Volksfestplatz offiziell als Fußgängerzone ausgewiesen.
Darauf wurde aus dem Rathaus hingewiesen.
Skaten, Fahrradfahren und E-Skooter fahren sind ebenfalls verboten und Hund müssen an der Leine geführt werden.
Die Einfahrt und das Parken auf dem Festgelände ist nur mit einer Ausnahmegenehmigung erlaubt. Rettungs- und Feuerwehrzufahrten müssen natürlich immer freigehalten werden.
Übrigens ist auch das „Mitführen von Maßkrügen“ auf dem Festplatz nicht erlaubt.
12.08.22
Neumarkt: Zur Fußgängerzone erklärt