„3G“ bei der AOK
NEUMARKT. Seit Donnerstag gelten in der Neumarkter AOK-Geschäftsstelle bis auf weiteres für alle Kundenbesuche die 3G-Regel und Terminvereinbarungen.
Dies bedeutet, dass man bei persönlichen Kontakten ab sofort prüft, ob die Versicherten vollständig geimpft oder genesen sind oder ob sie ein gültiges negatives Ergebnis eines anerkannten Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests vorweisen können, sagte AOK-Direktor Gerhard Lindner.
Persönliche Gesprächstermine sollten im Vorfeld entweder online oder telefonisch unter 09181/401240 vereinbart werden. Darüber hinaus gelten für einen Besuch bei der AOK alle gängigen Corona-Hygieneregeln.
09.12.21
Neumarkt: „3G“ bei der AOK