„Elterntaxis“ kontrollieren

Vorbildlich fand die Polizeibeamtin die "Anschnallmoral" in diesem Fahrzeug
Foto: Archiv
NEUMARKT. Die Polizei will zum Schulanfang ab Dienstag wieder ein besonderes Augenmerk auf den Schulweg der „ABC-Schützen“ im Landkreis werfen.
„Elterntaxis“, die oft die Bushaltstellen blockieren und Halteverbote igorieren, sind von der Polizei nicht gern gesehen. Bei ihnen soll besonders die Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht kontrolliert werden.
Neben den neuen Herausforderungen, die die Schule mit sich bringen, steht für die Schüler auch die Bewältigung des Schulwegs an.
Für Erstklässler und deren Eltern sei es wichtigt, bereits vor dem ersten Schultag den Schulweg und dabei die besonderen Gefahrenstellen und Risiken kennenzulernen.
Tipps des Polizeipräsidiums Oberpfalz an Eltern und Kinder:
- Der Schulweg soll schon vor Schulbeginn gemeinsam mit den Kleinsten erkundet werden. Dabei sollen den Kindern Gefahrenbereiche und richtige Verhaltensweisen aufgezeigt werden. Der kürzeste Schulweg muss nicht auch der sicherste sein.
- Müssen Straßen überquert werden, so sollte das möglichst an Ampelanlagen, Fußgängerüberwegen oder Fußgängerfurten, die durch Schulweghelfer abgesichert sind, geschehen. Ist das nicht möglich, so wird daran erinnert, nicht hinter Hindernissen wie beispielsweise einem Auto oder einer Hecke auf die Fahrbahn zu treten.
- Kleidung und Schulranzen sollen auffällig und hell sein – das erhöht die Wahrnehmbarkeit. Reflektierende Elemente auf der Kleidung oder den Schultaschen stellen sinnvolle Ergänzungen dar.
- Der Weg zur Schule soll geplant und rechtzeitig angetreten werden, da Zeitdruck die Aufmerksamkeit der Kinder vermindert und somit auch das Unfallrisiko erhöht.
- Die Nutzung von Handys stellt durch die Ablenkung vom Verkehrsgeschehen eine Gefahrenquelle im Straßenverkehr dar. Das Mobiltelefon sollte auf dem Schulweg im Schulranzen bleiben.
- Schulanfänger sollten grundsätzlich nicht mit dem Fahrrad zur Schule fahren.
Vor vielen Schulen herrscht morgens Verkehrschaos. Viele Eltern bringen ihre Kinder mit dem Auto zur Schule, hieß es von der Polizei. Gehalten wird oft auch an Bushaltestellen, im Haltverbot oder in zweiter Reihe. Das sei für alle Kinder gefährlich, da es schnell unübersichtlich wird. Die Polizei rät daher, soweit wie möglich auf das „Elterntaxi“ zu verzichten. Grundschüler sollten mit dem Bus fahren oder zu Fuß zur Schule gehen und nur in Ausnahmefällen mit dem Auto zur Schule gebracht werden.
Werden Kinder trotzdem mit dem Auto zur Schule gefahren oder von dort abgeholt, so müsse auf die vorschriftsmäßige Sicherung aller Insassen geachtet werden
Die Polizei überwacht in den ersten Schultagen an stark befahrenen Schulwegen wie auch vor Schulen und Kindergärten besonders die Einhaltung der Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht.
Die Unfallstatistik zeige, dass viele Verkehrsteilnehmer den Gurt nicht anlegen. Im Jahr 2020 waren bayernweit 44 von 200 in Autos tödlich verunglückten Personen nicht durch einen Sicherheitsgurt gesichert - darunter auch ein Kind.
In der Oberpfalz trugen vier Menschen bei Verkehrsunfällen mit tödlichen Folgen nicht den erforderlichen Sicherheitsgurt. Auch heuer waren bereits im Regierungsbezirk drei tödlich verunglückte Menschen nicht angegurtet.
Deshalb wird der Schulbeginn bei den Polizeidienststellen der Oberpfalz schwerpunktmäßig unter der Überschrift „Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht“ stehen, um hier entgegenzusteuern und für mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen.
Besondere Verantwortung würden Autofahrer auch gegenüber Kindern im Fahrzeug tragen.
Auch an Bushaltestellen gelten besondere Verhaltensregeln:
- Bushaltestellen sind keine Spielplätze!
- An den Haltestellen nicht drängeln und auf ausreichenden Abstand zum heranfahrenden Bus achten.
- Niemals vor oder hinter dem haltenden Bus über die Straße laufen, sondern warten, bis der Bus die Haltestelle verlassen hat.
- Beim Aussteigen auf herannahende Radfahrer und Fußgänger achten.
12.09.21
Neumarkt: „Elterntaxis“ kontrollieren