Ein bißchen Normalität


Ab Donnerstag nächster Woche fällt in Biergärten wie auch in den Innengastronomie die Testpflicht weg
Foto: Archiv/Pixabay
NEUMARKT. Der Landkreis Neumarkt hat am Dienstag am fünften Tag in Folge bei der Inzidenz die 50er-Grenze und - wenn auch ganz knapp - die 35er-Grenze unterschritten (wir berichteten).

Das bedeutet einige Lockerungen der Corona-Maßnahmen vor allem für die Schüler und die Gastronomie, aber auch für persönliche Kontakte untereinander oder Familienfeiern. Überschattet wurde die Entwicklung von einem neuen Todesfall.

Ein 72jähriger Mann aus Seubersdorf wurde am Dienstag als 133. Corona-Todesfall im Landkreis gemeldet (wir berichteten).

Kein Alkoholverbot mehr

NEUMARKT. Ab Donnerstag wird auch das derzeit noch geltende Verbot von Alkoholkonsum im Freien in mehreren stark frequentierten Gebieten im Neumarkter Stadtgebiet aufgehoben.

Das teilte das Landratsamt am Dienstag in einer Allgemeinverfügung mit.
Die wegen der Inzidenz-Entwicklung möglichen Lockerungen gelten - nach einem „Puffertag“ - ab Donnerstag.

Einige Erleichterungen - zum Beispiel beim Einzelhandel - wurden allerdings schon vor der Inzidenz-Unterschreitung im Landkreis durch das "umfangreiche Öffnungskonzept" des bayerischen Kabinetts am Montag vorweggenommen (wir berichteten).

Für die Schüler aller Jahrgangsstufen im Landkreis Neumarkt bedeuten die gesunkenen Zahlen endlich wieder gemeinsamen Präsenzunterricht, nachdem nach Ende der Pfingstferien am Montag noch mit Wechselunterricht gestartet werden mußte. Das heißt, daß ab Donnerstag Schulfächer wieder nach Stundenplan stattfinden und der Mindestabstand von 1,5 Metern im Klassenraum entfällt. In Kinderbetreuungseinrichtungen kann ebenfalls wieder Regelbetrieb stattfinden.


In der Gastronomie sind ab Donnerstag im Landkreis keine negativen Corona-Test mehr notwendig. Seit Montag ist bereits bayernweit auch die Innengastronomie wieder geöffnet - wie die Außengastronomie jetzt bis 24 Uhr. Natürlich ist weiterhin ein Hygiene- und Abstandskonzept und eine Kontakthinterlegung vorgeschrieben.

Mit der Unterschreitung der 50er Grenze ist wie bisher der Kontakt von insgesamt zehn Menschen erlaubt, allerdings gibt es ab Donnerstag keine Beschränkung mehr, aus wieviel Haushalten die Personen stammen dürfen. Kinder unter 14 Jahren, vollständig Geimpfte und Genesene werden dabei nicht mitgezählt.

Bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Vereinssitzungen werden sich die Obergrenzen ab Donnerstag auf bis zu 100 Personen im Freien und bis zu 50 Personen in Räumen verdoppeln. Auch hier fällt die Testpflicht weg.

Während sich beim Einzelhandel wegen des bayernweiten „Öffnungkonzepts“ am Donnerstag nichts mehr ändert, gibt es Erleichterungen für die Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben: statt Tests alle 48 Stunden ist für Gäste nur mehr ein negativer Corona-Test bei der Anreise vorgeschrieben.

(In einer früheren Fassung dieses Bericht hieß es nach einem Übermittlungsfehler, daß ab Donnerstag die Testpflicht für Schüler wegfallen kann. Dieser Satz wurde inzwischen entfernt; d.Red.)
08.06.21
Neumarkt: Ein bißchen Normalität
Telefon Redaktion


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