Pläne werden ausgelegt


Im Landkreis gab es schon viele Protestaktionen gegen die Juraleitung - hier bei Sulzbürg
Foto: Archiv/Greiner
NEUMARKT. Die Regierung der Oberpfalz leitet das Raumordnungsverfahren für die auch durch den Landkreis Neumarkt führende „Juraleitung“ ein.

Die Planungsunterlagen für das höchst umstrittene Projekt werden ab Anfang Juni etwa einen Monat lang in den beteiligten Kommunen öffentlich ausgelegt – in der Oberpfalz sind dies die Gemeinden Berngau, Sengenthal und Mühlhausen, der Markt Postbauer-Heng sowie die Städte Berching und Dietfurt.

Die Firma Tennet beabsichtigt die zwischen Raitersaich in Mittelfranken und Altheim in Niederbayern bestehende 220 kV-Leitung nach den Vorgaben des Bundesbedarfsplangesetzes durch eine leistungsstärkere 380 kV-Leitung zu ersetzen. Die auf etwa 160 Kilometer Länge durch die Regierungsbezirke Mittelfranken, Oberbayern, Oberpfalz und Niederbayern verlaufende neue Leitung soll überwiegend entlang der Bestandsleitung als Freileitung geführt werden. Für drei Abschnitte - Katzwang, Ludersheim und Mühlhausen - ist der Einsatz von Erdkabeln vorgesehen. Nach Inbetriebnahme des Ersatzneubaus ist ein Rückbau der Bestandsleitung vorgesehen.


Das Raumordnungsverfahren soll feststellen, wie sich das geplante Vorhaben auf für die zukünftige Raumentwicklung wichtige Aspekte auswirkt. Zu diesen zählen etwa Natur und Landschaft, Erholung, Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, Verkehr, Tourismus sowie der Wohnumfeldschutz. Dazu hören die Regierungen als höhere Landesplanungsbehörden Fachbehörden, Kommunen und die betroffenen Verbände an.

Ergänzend dazu erfolgt auch eine „Öffentlichkeitsbeteiligung zur frühzeitigen Information der Bürgerschaft“ über das Vorhaben und zur Gewinnung zusätzliche Erkenntnisse. Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ist eine sogenannte „Landesplanerische Beurteilung“, in der die vier betroffenen Regierungen die Ergebnisse der Anhörung für ihren Zuständigkeitsbereich zusammenfassen und die einzelnen Belange gegeneinander abwägen.

Die vier „landesplanerischen Teil-Beurteilungen“ werden anschließend durch die Regierung der Oberpfalz – als von der Obersten Landesplanungsbehörde im Bayerischen Wirtschaftsministerium für die Ablaufplanung, Prozessgestaltung und Endredaktion mit der Federführung beauftragten – Raumordnungsbehörde zu einer Gesamtbewertung zusammengeführt.

Nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens wird ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen sein, das ebenfalls unter Trägerschaft der Regierungen laufen wird. In diesem wird dann auch die Feintrassierung der Leitung, die Bewertung privatrechtlicher Belange und die endgültige Entscheidung über eine Genehmigung erfolgen.
14.05.21
Neumarkt: Pläne werden ausgelegt
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