Freiheit für Hühner

NEUMARKT. Geflügel muß auch im Landkreis nicht mehr ständig eingesperrt bleiben. Die allgemeine Geflügel-Aufstallungspflicht wurde aufgehoben.

Die neueste Risikoeinschätzung des Landesuntersuchungsamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit stuft das Risiko einer direkten oder indirekten HPAIV-Einschleppung ausgehend von Wildvögeln in Geflügelbestände in Bayern nur noch als mäßig bis gering ein, sofern die vorgeschriebenen Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen strikt eingehalten werden, teilte das Neumarkter Landratsamt mit. Deshalb werde die allgemeine Aufstallpflicht ab Freitag aufgehoben.


Dagegen gilt das bestehende Verbot von Ausstellungen, Märkten und sonstigen Veranstaltungen, bei denen Geflügel und andere Vögel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, weiterhin im gesamten Landkreis.

Ebenso verhält es sich mit dem Fütterungsverbot für Wildvögel - Gartenvögel sind hier nicht gemeint - und den Verpflichtungen auch der kleinen Geflügelhaltungen, erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen wie die größeren Betriebe einzuhalten.
30.04.21
Neumarkt: Freiheit für Hühner
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