Bagger zerstört Cabrio
NEUMARKT. Die „Pinkel-Pause“ eine Cabrio-Fahrers neben einem Bagger führte im Landkreis Neumarkt zu einem Totalschaden des Sportwagens.
Darüber berichtete am Montag die Pressestelle des Landgerichts Nürnberg-Fürth, das sich mit dem eher kuriosen Verkehrsunfall zwischen dem Bagger und dem Cabriolet befassen mußte.
Der Sportwagenfahrer war vor über einem Jahr - im Februar 2020 - mit seinem Alfa Romeo Spider Cabriolet auf einer Straße im Landkreis Neumarkt unterwegs, als ihn ein menschliches Bedürfnis plagte. Um eine „Pinkelpause“ einzulegen verließ er die Straße und fuhr über einen Schotterweg auf ein Grundstück, um sich dort einen „geschützten Ort“ zu suchen.
Nach etwa 45 Metern hatte er aus seiner Sicht eine geeignete Stelle gefunden und wollte sein Auto etwa einen Meter neben einem Bagger abstellen.
Was der von seiner Notdurft geplagte Autofahrer nicht wußte: im scheinbar verlassenen Bagger befand sich sehr wohl ein Baggerfahrer, der das Auto ebenfalls nicht wahrgenommen hatte. Plötzlich schwenkte die Baggerschaufel nach links und verwandelte dabei das schicke Cabrio in einen Totalschaden.
Der Autofahrer erhob Klage zum Landgericht Nürnberg-Fürth und verlangte insgesamt einen Schadensersatzbetrag in Höhe von rund 18.000 Euro.
Das Landgericht gab der Klage überwiegend statt, nahm allerdings eine Mithaftung des Cabrio-Fahrers von einem Viertel an - wegen der „Betriebsgefahr“, die von seinem Auto ausging. Das Gericht war nach der durchgeführten Beweisaufnahme zunächst davon überzeugt, dass der Autofahrer nicht bemerkte, dass er auf ein Privatgrundstück eingefahren war. Es befand sich kein Zaun um das Grundstück und es führte ein mit Schotter befestigter Weg hinein. Das Gericht ging ferner davon aus, dass der Kläger nicht erkennen konnte, dass der Bagger bereits im Betrieb war und die Bauarbeiten gleich beginnen würden.
Der Baggerfahrer hätte, wenn er sich vor dem Schwenken der Baggerschaufel umgesehen hätte, das Fahrzeug des Klägers ohne weiteres erkennen können. Wegen dieser Sachlage ging das Gericht zunächst davon aus, dass sich der Unfall wegen einer Verkettung unglücklicher Umstände ereignete.
Allerdings sei der Unfall für beide Fahrer abwendbar gewesen: Der Baggerfahrer hätte sich vor dem Schwenkvorgang vergewissern müssen, dass sich neben ihm keine Verkehrsteilnehmer befanden; der Cabrio-Fahrer hätte einen größeren Sicherheitsabstand zu dem Bagger einhalten können.
Vor diesem Hintergrund nahm das Landgericht Nürnberg-Fürth eine Haftungsquote von drei Viertel zu einem Viertel zu Lasten des Baggerfahrers an, da der gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht verstoßen und sich vor Inbetriebsetzung des Baggers nicht mehr umgesehen hatte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
29.03.21
Neumarkt: Bagger zerstört Cabrio