„Füttern verboten“

NEUMARKT. Eine 72jährige Frau muß mit einem Bußgeld rechnen, weil sie in der Neumarkter Innenstadt Tauben gefüttert hat - das ist nämlich verboten.

Die Frau wurde am frühen Dienstag-Morgen an der Unteren Marktstraße dabei beobachtet.

Das Füttern von Tauben sei allerdings eine Ordnungswidrigkeit nach der städtischen Straßenreinigungsverordnung und ist mit Bußgeld bedroht.


Die Vielzahl von Tauben im Innenstadtbereich stelle besonders für den Sandstein des Münsters sowie dessen Vorplatz eine nicht unerhebliche Problematik dar, hieß es. Verunreinigungen und Ausscheidungen der Tiere würden die Bausubstanz beschädigen und müßten regelmäßig unter großem Aufwand entfernt werden.

Außerdem würden die vielen Körner auf den Asphaltflächen zu Gefahrenmomenten für Fußgänger und Radfahrer führen.
02.02.21
Neumarkt: „Füttern verboten“
Telefon Redaktion


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