„Unbedingt notwendig?“

Kontaktbeschränkungen gelten auch für den Nikolaus
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NEUMARKT. Schlechte Zeiten für „Miet-Nikoläuse“: die strengen Kontaktbeschränkungen gelten natürlich auch für „Heilige Männer“.
Zum Nikolaustag riefen jetzt Bayerns Familienministerin Carolina Trautner und Gesundheitsministerin Melanie Huml zur Vorsicht auf. Für Kinder in den Kindertageseinrichtungen müsse der traditionelle Tag der kleinen Gaben aber nicht ausfallen. Wenn eine Erzieherin oder ein Erzieher in die Rolle des Nikolaus schlüpft und nur die Kinder, der Nikolaus und die Beschäftigten der Kita-Gruppe daran teilnehmen, könne auch in der Kita eine Nikolausfeier mit Süßigkeiten, Früchten und kleinen Geschenken stattfinden, hieß es. Dort wo es möglich ist, sollte der Besuch des Nikolaus aber im Garten der Einrichtung gefeiert werden.
Die Kontaktbeschränkungen seien ein ganz zentrales Mittel, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, sagte Gesundheitsministerin Melanie Huml. Der Lockdown light diene nicht zuletzt auch dem Ziel, die Kitas und Schulen möglichst offen zu halten. Es dürfe nicht passieren, dass der Nikolaus von Haus zu Haus oder Kita zu Kita geht und „neben Geschenken womöglich auch das Virus im Gepäck hat“.
Klar sei: Die Kontaktbeschränkungen des „Lockdown light“ gelten auch für den Nikolaus. Die Bürger sollten „eigenverantwortlich hinterfragen, ob Nikolausbesuche in diesem Jahr unbedingt notwendig sind“.
05.12.20
Neumarkt: „Unbedingt notwendig?“