Jugendlicher mit Knarre
NEUMARKT. Ein 18jähriger Jugendlicher wurde am Samstagabend in der Neumarkter Innenstadt mit einer Pistole erwischt - ihm droht nun ein Bußgeld.
Am späten Abend solle der junge Mann einer Personenkontrolle unterzogen werden. Als die Beamten aus dem Streifenfahrzeug stiegen sahen sie, wie er offenbar eine Pistole verstecken wollte. Es stellte sich heraus, dass es sich zwar nur um eine Spielzeugwaffe handelte, die aber den Anschein einer echten Feuerwaffe erweckte.
Die Polizei wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es mit erheblichen Gefahren verbunden ist, derartige „Anscheinswaffen“ mit sich zu führen. Gerade bei Dunkelheit kann es hier zu Verwechslungen kommen, welche mit schwerwiegenden Folgen verbunden sein können. Schließlich könnten die Beamten zur Eigensicherung ihre eigenen - scharfen - Schußwaffen ziehen.
Spielzeug- oder Dekowaffen sind in vielen Fällen nicht von scharfen Waffen zu unterscheiden, hieß es. Im Waffengesetz ist bestimmt, dass Gegenstände, die den Anschein von Feuerwaffen haben oder diesen nachgebildet sind, als sogenannte Anscheinswaffen gelten.
Anscheinswaffen unterliegen den Regelungen zum sicheren Waffentransport und dürfen werden zugriffs- noch einsatzbereit in der Öffentlichkeit geführt werden. Ein Waffenschein wird für Anscheinswaffen nicht ausgestellt.
In der Regel handelt es sich beim Missachten des Führungsverbots um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.
16.11.20
Neumarkt: Jugendlicher mit Knarre