Keine „Extrawurst“

NEUMARKT. Aus der „Extrawurst“ für die Gastronomie im Landkreis Neumarkt wird nichts: die bundesweiten Vorschriften des „Lockdown Light“ gelten auch hier.

Wie berichtet hatten der Kreisvorsitzende des Bayerischen Gemeindetages Alexander Dorr und und CSU-Kreisvorsitzender Alois Scherer in der letzten Woche weitgehend gleichlautende „Eilanträge“ an Landrat Willibald Gailler gestellt, daß trotz klarer Vorschriften die gastronomischen Betriebe im Landkreis Neumarkt offen bleiben dürfen. Das gleiche sollte für „sämtliche Dienstleistungsbereiche im Bereich der Körperpflege“ wie auch „sämtliche Freizeit- und Kultureinrichtungen wie Schwimmbäder, Fitnessstudios, Kinos oder Theater“ gelten.


Im Landratsamt und anderswo löste der im Namen „der Bürgermeister des Landkreises“ gestellte Antrag des Gemeindetages gelinde gesagt Verwunderung aus. Auch im Wirtschaftsministerium hieß es auf Anfrage von neumarktonline, dies sei der erste Antrag dieser Art, von dem man höre.

Was Landratsamt und Ministerium am Freitag noch „vorsichtig vermuteten“, daß der Landkreis wohl kaum über einen solchen Antrag entscheiden könne, wurde am Montag Gewissheit. Man sehe keine Möglichkeit, durch einen Kreisverwaltungsbescheid den Anordnungen aus München und Berlin zuwiderzulaufen, hieß es aus dem Landratsamt.

Selbstverständlich gelten die Regelungen des „Lockdown Light“ auch im Landkreis Neumarkt.
02.11.20
Neumarkt: Keine „Extrawurst“
Telefon Redaktion


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