Verschärfte Regeln ab Samstag


Die strengeren Maßnahmen durch die „Rote Ampel“ gelten im Landkreis Neumarkt ab Samstag
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NEUMARKT. Die durch die Überschreitung der Inzidenz-Zahl 50 ausgelöste Rote Ampel bedeutet im Landkreis Neumarkt ab Samstag verschärfte Maßnahmen.

Die Inzidenz-Zahl überschritt bereits am Mittwoch und am Donnerstag den kritischen Wert und sank am Freitag wieder ganz knapp unter 50.

Trotzdem gelten ab Samstag für mindestens eine Woche strengere Kontaktbeschränkungen, Sperrstunden und Alkohol-Verbote sowie eine Maskenpflicht am Platz auch für Grundschüler. Die bereits mit der gelben Ampel verhängte Maskenpflicht an bestimmen Orten in Neumarkt, Freystadt und Parsberg bleibt unverändert.

Im Landkreis wurden am Donnerstagabend noch ein weiterer Fall und am Freitag vier Fälle von Neuinfektionen bestätigt, teilten Landratsamt und Gesundheitsamt mit. Gleichzeitig gilt eine Person als genesen.

Keiner der infizierten Menschen gilt offenbar als sehr schwer erkrankt: im Klinikum werden derzeit nach Auskunft des Landratsamtes keine Corona-Patienten stationär behandelt

Die Gesamtzahl der jemals im Landkreis bestätigten Fälle - also inklusiv der 597 genesenen, aber auch der 21 verstorbenen Menschen - stieg auf 722.

In den letzten sieben Tagen wurden im Landkreis Neumarkt nach Angaben von Landratsamt und Gesundheitsamt 67 Neuinfizierungen gezählt. Bei 134.573 Landkreisbürgern ergibt dies am Freitag eine Sieben-Tage-Inzidenz von 49,78.


Über die Regeln der Stufe „gelb“ hinaus sind ab Samstag private Treffen und Feiern auf zwei Hausstände oder maximal fünf Personen beschränkt. Das heißt, dass man sich in der Freizeit zum Beispiel auf der Straße, zu Hause oder in Gaststätten nur noch zu fünft treffen darf. Größer darf eine Gruppe nur sein, wenn es sich ausschließlich um Personen aus zwei Haushalten handelt, zum Beispiel zwei Familien mit Kindern.

Außerdem wurden die Sperrstunde der Gastronomie und das Verkaufsverbot von Alkohol - auch für Tankstellen und Lieferdienste - von 23 auf 22 Uhr vorverlegt und in allen Schulen gilt die Maskenpflicht am Platz, auch in Grundschulen.

Die bereits durch die Gelbe Ampel ausgelöste Maskenpflicht bleibt weiter bestehen: sie gilt auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen in den Innenstädten von Freystadt, Neumarkt und Parsberg. In Freystadt ist dies der Marktplatz, in Neumarkt die Marktstraße, die Bahnhofsstraße und die Klostergasse und in Parsberg die Dr.-Boecale-Straße/Marktstraße, die Dr.-Schrettenbrunner-Straße und Zum Mallersdorfer Grund.

Die grundsätzlichen Vorschriften bei einer Inzidenz von über 50 hat das Bayerische Gesundheitsministerium hier veröffentlicht.

Das Landratsamt appelliert an die Bürger, unnötige Begegnungen zu vermeiden und derzeit nicht notwendige Besuche und Treffen zu verschieben sowie sich generell an die AHA-Regeln zu halten. „Dadurch können wir die Fallzahlen wieder senken, andere Menschen schützen und uns von den neuen Einschränkungen auch wieder befreien“, hieß es am Freitag-Nachmittag. Alle Menschen seien jetzt gefordert, „besonnen und umsichtig zu handeln“.

Wenn man jetzt Kontakte einschränke, könnten sich weniger Menschen an einem Infizierten anstecken und das Gesundheitsamt könne leichter Begegnungen nachvollziehen und die Verbreitung des Virus effektiver stoppen. Dass sich wirklich alle Menschen im Landkreis an die Regeln halten sei wichtig, weil ein Infizierter meist schon ansteckend sei, bevor er davon wissen kann.


Eine Klassenteilung in Schulen oder die Beschränkung auf eine Notbetreuung in Kindergärten und Kindertagesstätten ist derzeit noch nicht vorgesehen, weil sich das Infektionsgeschehen nicht auf diese Einrichtungen konzentriert. Das Landratsamt erneuerte aber seine dringende Empfehlung, Schulkinder dazu anzuhalten, auch auf den Plätzen vor den Schulgebäuden und auf den Schulwegen eine Maske zu tragen, wenn viele Kinder beisammen sind und der Mindestabstand zwischen den Kindern von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Die strengen Maßnahmen, die in den Schulen getroffen werden, würden nichts nützen, wenn sich die Kinder vor der Schule oder auf dem Schulweg ansteckten.
23.10.20
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Telefon Redaktion


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