„Aufruf zum Rechtsbruch“


Die Baumaßnahme an der Saarlandstraße sorgte für Wirbel
Foto: Archiv/Madeisky
NEUMARKT. Im Neumarkter Rathaus ist man verstimmt über die Kritik von SPD-Stadträtin Plankermann zur umstrittene Wohnanlage in der Saarlandstraße.

Die Forderung nach Ablehnung der Baumaßnahme sei letztlich ein „Aufruf zum Rechtsbruch“, teilte OB Thumann in einer umfangreichen Stellungnahme mit: „Wir haben Recht und Gesetz zu beachten und zu vollziehen“.

neumarktonline hatte am Donnerstag über die Kritik von Ursula Plankermann berichtet. Sie befürchtet, daß durch die Nachverdichtung gewachsene Wohnviertel völlig ihren Charakter verlören und wie im Gartenviertel wertvolles Grün verloren gehe (Bericht hier).

Der von ihr benutzte Begriff „Gartenviertel“ sorgte im Rathaus außerdem für „Erstaunen“: Als gebürtiger Neumarkter habe er von einem solchen „Gartenviertel“ wie viele andere Alteingesessene in der Stadt „bisher noch nicht gehört“, heißt es in der Stellungnahme von OB Thomas Thumann.


Auf „großes Unverständnis“ stieß in der Stadtverwaltung aber die Beurteilung der durch die Stadt erteilte Baugenehmigung für den Bau eines Mehrfamilienhauses in der Saarlandstraße als „unverantwortlich“.

Letztlich hätte Plankermanns Meinung nach die Stadt das Vorhaben ablehnen sollen, heißt es in der Stellungnahme aus dem Rathaus - und das sei „aus Sicht der Stadt ein Aufruf zum Rechtsbruch“. „Dass wir hier unverantwortlich gehandelt haben, weisen wir entschieden zurück, denn wir haben bei diesem wie bei hunderten anderen Bauanträgen jedes Jahr Recht und Gesetz zu beachten und zu vollziehen“, erklärte Oberbürgermeister Thomas Thumann. Bundes- und Landesgesetze wie das deutschlandweit geltende Baugesetzbuch und die Bayerische Bauordnung würden die Grundlagen bilden und genau vorgeben, „wie wir vorzugehen haben“.

Wenn ein Bauvorhaben den gesetzlichen Vorgaben genügt und dazu ein Bauantrag vorliegt, müsse man als Stadt eine Baugenehmigung aussprechen. Man könne dies als Stadt nicht nach Lust und Laune handhaben. Der Bausenat oder der Stadtrat hätten keine andere Entscheidung treffen können, „denn das wäre dann ja Rechtsbruch“. Dafür würde die Stadt verantwortlich gemacht und „wie in der Vergangenheit schon geschehen“ zum Schadenersatz herangezogen werden. Denn ein Bauwerber habe einen Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung, wenn die Voraussetzungen dazu vorliegen.

Durch die Geschäftsordnung sei eindeutig die Zuständigkeit bei der Verwaltung für die meisten einfachen Bauanträge festgelegt. Lediglich Sonderbauten und erhebliche Befreiungen von Bebauungsplänen sind im Bausenat zu behandeln.

Bei jeder Sitzung erhalten die Bausenatsmitglieder jedoch seit Jahrzehnten „als reine Serviceleistung der Stadtverwaltung“ eine Liste von Baugenehmigungen, die seit der letzten Sitzung rechtskräftig geworden sind. So war es auch mit dem Bauvorhaben in der Saarlandstraße, das auf einer Aufstellung mit 18 weiteren Bauvorhaben bei der letzten Bausenatssitzung aufgelistet war.

Die Wohnanlage in der Saarlandstraße stand also gar nicht auf der Tagesordnung und der Bausenat hatte dabei auch keine Entscheidung zu treffen gehabt, heißt es in der Stellungnahme der Stadt weiter. Oberbürgermeister Thumann wies dabei auf manche Aussagen hin, „die der Stadt bei Baugenehmigungen ohnehin ein eher restriktives Vorgehen vorwerfen“.

Die Bauverwaltung spreche immer auch mit den Bauherren und es werde im Abgleich versucht, zum Beispiel die Dimensionen bei Mehrfamilienhäusern der Situation anzupassen. „Dies war hier beim Vorhaben Saarlandstraße genauso“, sagte Thumann.

„Wenn Anwohner gegen ein Vorhaben sind, so steht ihnen der Rechtsweg offen“, sagte das Stadtoberhaupt. Auch dies sei „ein Zeichen unseres funktionierenden Rechtssystems. Da braucht es nicht den Stadtrat oder die Politik dazu“. Da bis zum Ablauf der Frist keine Klage beim Gericht einging, erlangte die Baugenehmigung für das Mehrfamilienhaus in der Saarlandstraße nun Rechtskraft.

„Verwirrt“ sei er über die Haltung der SPD, „die auf der einen Seite immer mehr Wohnraum fordert, auf der anderen Seite aber häufig gerade solche Vorhaben ablehnt, die für mehr Wohnraum sorgen würden“, erklärte Thumann abschließend.
11.09.20
Neumarkt: „Aufruf zum Rechtsbruch“
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