NEUMARKT. Ab Montag sind wieder Besuche in den meisten Sachgebieten des Neumarkter Landratsamtes auch ohne vorherige Terminvereinbarung möglich.
Wegen der räumlichen Situation muss für Besucher in den Sachgebieten Soziale Angelegenheiten, Ausbildungsförderung, Wohngeld, Wohnungsbauförderung (Sachgebiet 33) und Ausländerbehörde (Sachgebiet 54) sowie in der Kfz-Zulassungsstelle in Parsberg weiterhin eine vorherige Terminvereinbarung erfolgen.
Es besteht aber nach wie vor die Pflicht, einen Nasen- und Mundschutz zu tragen und sich im Eingangsbereich beim Sicherheitsdienst zu melden.
Zur besseren Erreichbarkeit wird dringend empfohlen, auch weiterhin die Möglichkeit der Terminvereinbarung zu nutzen. Das habe sich in den letzten Monaten sehr gut bewährt.