Von den drei geehrten Feldgeschworenen konnte im Landratsamt nur Ernst Schwanfelder ausgezeichnet werden
Foto: Michael Gottschalk
NEUMARKT. Sie sollen weder „rachsüchtig“ noch „Säufer“ oder „Schwärmer“ sein und „rechnen und schreiben“ können - die Feldgeschworenen oder Siebener.
Das sind nur einige Punkte aus dem Anforderungsprofil aus dem 16.Jahrhundert. Jetzt konnten im Landkreis drei von insgesamt 240 Vertretern dieses wohl ältesten kommunalen Ehrenamts von Landrat Willibald Gailler ausgezeichnet werden.
Das 40jährige ehrenamtliche Engagement als Feldgeschworene von Johann Regensburger aus Obernricht, Josef Regensburger aus Höfen und Ernst Schwanfelder aus Oberndorf würdigte Finanzminister Albert Füracker mit einer Ehrenurkunde. Im Rahmen einer Feierstunde im Landratsamt übergab Landrat Willibald Gailler diese Urkunde an Ernst Schwanfelder. Johann und Josef Regensburger konnten an der Auszeichnung nicht persönlich teilnehmen, deshalb wird ihnen Bürgermeister Alexander Dorr aus Freystadt die Urkunden in den nächsten Tagen überreichen.
Das Ehrenamt des Feldgeschworenen ist aus den alten Mark- und Feldgerichten hervorgegangen, deren Aufgabe es war, in Grenzangelegenheiten Schiedssprüche zu fällen. So wurden die Feldgeschworenen zu Hütern der Grenzen und Abmarkungen. Die Tradition lässt sich über Jahrhunderte hinweg in die Zeit der dörflichen Selbstverwaltung im Mittelalter zurückverfolgen.
Aufgaben waren das Anbringen von Grenzzeichen, die Überwachung der Grenzen durch Flurumgänge, Schiedssprüche bei Grenzstreitigkeiten und die Festsetzung von Bußen für Grenzverletzungen. „Die Feldgeschworenen nehmen somit schon seit Jahrhunderten einen öffentlichen Aufgabenbereich wahr, der bis heute von den staatlichen Stellen immer wieder bestätigt wurde“, sagte Gailler in seiner Laudatio.
Obwohl das Amt der Feldgeschworenen das älteste kommunale Ehrenamt ist, habe es nichts von seiner Bedeutung verloren und trotz aller moderner Technik seien sie auch heute noch bei jeder Vermessung oder Abmarkung dabei. Die Feldgeschworenen seien das Bindeglied zwischen der Bevölkerung und den Vermessungsbehörden. „Als Vertrauensperson beider Seiten sind sie in der Lage, so manchen drohenden Rechtsstreit in Grenzsachen rechtzeitig abzuwehren und die Beteiligten damit vor unabsehbaren finanziellen Konsequenzen zu bewahren“.
Landrat Gailler las bei der Feierstunde auch ein Anforderungsprofil für Feldgeschworene aus dem 16. Jahrhundert vor:
„Soll ein jeder seyn im Ort geboren und soll 10 Jahre Bürger seyn, eh man ihn zum Feldschieder machet, dieweilen sich in dieser Zeit seine ganze Beschaffenheit zeiget und man erkennet, ob er
a) nicht ein rachsüchtiger und unverschämter Erdenwurm ist,
b) nicht ein Säufer, ein Spieler, ein Streiter und Schwärmer ist,
c) ein ruhig gelassener, bei jedem Streit gesetzter Mann ist,
d) die Grenzen seiniger Nachbarn in Dorf und Feld in Ordnung hält,
e) einen gut richtigen Ausspruch bey jeglichem Streit tun kann,
f) ein guter Hauswirth ist, der sein Eigen auf rechte Weise zu vermehren suchet,
g) im Rechnen und Schreiben bestellt ist.“
Etwa 27 000 Feldgeschworene gibt es in Bayern, rund 240 davon im Landkreis Neumarkt. Sie sind – wie ihre Vorgänger in den Jahrhunderten zuvor – wegen ihrer Erfahrung, ihres Ansehens in ihren Gemeinden und ihrer Ortskenntnis bei den Bürgern und beim Vermessungsamt sehr geschätzt, hieß es. Im Mittelalter kam es auf den Feldfluren zur Sicherung der Ernährung der Bevölkerung auf jeden Quadratmeter landwirtschaftlich nutzbaren Bodens an.
Vermessungsdirektor Ludwig Seger erinnerte in einem kurzen Rückblick auf die Historie der Grundstücksvermessungen. Bereits im Jahre 1808 gründete
König Max I. die Bayerische Steuervermessungskommission (später Landesvermessungsamt) und ordnete die systematische und exakte Vermessung sämtlicher Grundstücke in Bayern an. Trotzdem war bis 1904 das Steinsetzen allein den Feldgeschworenen vorbehalten.
Auch heute noch wirken die Feldgeschworenen regelmäßig bei der Abmarkung mit, indem sie die staatlichen Vermessungsbehörden bei Grundstücksvermessungen unterstützen. Darüber hinaus haben Feldgeschworene in einem gesetzlich festgelegten Rahmen eigene Abmarkungsbefugnisse. Auch für Privatbürger dürfen sie einmal gesetzte Grenzzeichen suchen, aufdecken sowie sichern und höher- oder tiefersetzen, wenn ein Grundstückseigentümer dies beantragt.
Trotz der Weiterentwicklung der Messkunst und der Genauigkeit der Katasterkarten sind die Feldgeschworenen nach wie vor eine große Hilfe für das Vermessungsamt und bei jedem Steinsatz dabei. „Sie sind nicht nur bei jeder Grundstücksvermessung unser erster Ansprechpartner im Außendienst, Sie sind auch unsere Außenstelle vor Ort, wenn es um Fragen der Abmarkung von Grundstücken aus Sicht der Bürger geht“, sagte Vermessungsdirektor Ludwig Seger bei der Ehrung.
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