Ein zerstörter Biber-Damm an der Sulz bei Sondersfeld
Foto: Georg Knipfer
NEUMARKT. Die Neumarkter LBV-Kreisgruppe hat in zunehmendem Maße illegale Zerstörungen von Biberrevieren im Landkreis beobachtet.
Es gäbe entlang der Bäche immer wieder Funde von toten Bibern, deren Todesursache ungeklärt sei.
Gerade im März und April seien zum Beispiel im Bereich der Sulz oder der Weißen Laber an zahlreichen Stellen Biberdämme zerstört worden.
Der Landesbund für Vogelschutz wies in dem Zusmamenhang darauf hin, dass es sich bei der Beseitigung von Biberdämmen um Straftatbestände handelt, da der Biber eine streng geschützte Tierart sei.
Das Abreißen von Biberdämmen führe dazu, dass das angestaute Wasser „wie in einer Badewanne, in der der Stöpsel gezogen wird“, schlagartig abfließe und der Laich von Amphibien weggeschwemmt werdeoder austrockne. Auch brütende Vogelarten wie Enten und Gänse müßten ihre Nester aufgeben.
Der Biber halte die Feuchtgebiete zudem offen oder halb offen, indem er sich „als Landschaftspfleger betätigt“ und nachtreibende Gehölze in Schach hält, hieß es von den Naturschützern. In den letzten Jahren hätten sich sogar wieder vom Aussterben bedrohte Arten wie Kiebitz, Bekassine oder Schwarzstorch in Biberlebensräumen oder deren Umfeld angesiedelt.
Man habe keinerlei Verständnis dafür, dass diesen höchst bedrohten und streng geschützten Arten ihr Lebensraum durch „selbsternannte Bibergegner“ entzogen werde, heißt es in einer Stellungnahme des LBV. Man werde dies in Zukunft „konsequent zur Anzeige bringen“.
Dabei geht es dem LBV nicht um Bereiche, in denen landwirtschaftlich genutzte Flächen in erheblichen Umfang beeinträchtigt werden. Dafür gibt es bestehende Regelungen und Absprachen mit dem Landratsamt Neumarkt, in denen nach Rücksprache in Reviere eingegriffen werden kann. Auch der LBV suche dabei ganz gezielt den Kontakt mit den Landwirten und anderen Nutzungsinteressenten, um über ein verträgliches Vorgehen zu beraten. Insbesondere dort, wo es immer wieder zu Konflikten mit Landnutzern kommt und starke Schäden zu befürchten sind, seien die Naturschützer auch für „pragmatische Lösungen“ offen. Diese Bereiche müßten allerdings im Vorfeld festgelegt werden. Außerdem müßten die Maßnahmen außerhalb der Fortpflanzungszeit des Bibers und anderer Arten stattfinden.
Ganz überwiegend handelt es sich aber bei den aktuellen Flächen um Bereiche, die gezielt für Naturschutzmaßnahmen bereit gestellt wurden - wie etwa an der Sulz bei Sondersfeld -, oder in denen keine oder kaum Nutzungen stattfinden wie in den Talmooren der Weißen und Schwarzen Laber. Dort seien keine nennenswerten Schäden durch den Biber zu erwarten.
Der LBV wies auch auf die Vorteile hin, die durch den Wasserrückhalt in den Auen eingetreten seien, in denen im Sommer durch starke Trockenheit der letzten Jahre Wiesenflächen geradezu ausgedörrt waren. Auch von Seiten der Wasserwirtschaftsämter und der Unteren Naturschutzbehörde werde immer wieder auf diese „kostenlose Dienstleistung des Bibers“ hingewiesen.
In diesen Zusammenhang wiesen die Naturschützer auch auf den in jüngster Zeit zu beobachtende Umbruch von jahrzehntealten Wiesen im Landkreis Neumarkt hin, gerade in den Bachauen, in denen eigentlich Äcker in Wiesen umgewandelt werden sollten und nicht umgekehrt. Die intensive Wiesen- und Ackernutzung bis unmittelbar an den Bach sei oftmals erst der Grund dafür, dass es zu Konflikten mit dem Biber kommt.
Der LBV bat darum, Zerstörungen von Biberlebensräumen, die keine intensiv land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen betreffen, an die Neumarkter Kreisgruppe zu melden.