NEUMARKT. Bei der Kontrolle eine Anhängergespanns in Neumarkt entdeckten Neumarkter Polizisten gleich zwei „Verkehrs-Sünden“.
Der 31jährige Autofahrer, der am Montag gegen 9.30 Uhr mit seinem Wagen und einem Anhänger in der Ingolstädter Straße unterwegs war, wurde von der Polizisten wegen einer abgelaufenen TÜV-Plakette des Anhängers einer Verkehrskontrolle unterzogen.
Dabei stellte sich heraus, dass für das Führen dieses Gespanns wegen des zulässigen Gesamtgewichtes mindestens die Führerscheinklasse BE erforderlich gewesen wäre. Der 31jährige Mann war jedoch nur im Besitz der Führerscheinklasse B. Deshalb wurde die Weiterfahrt unterbunden.