NEUMARKT. Die Polizei holte zwei Männer und eine Frau ab, gegen die Haftbefehle vorlagen. Zwei konnten sich im letzten Moment „freikaufen“.
Ein 23jähriger Mann wurde am Montag gegen 21 Uhr in der Mühlstraße einer Kontrolle unterzogen. Dabei entdeckten die Polizisten, dass gegen den jungen Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vorlag. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 363,50 konnte er eine Haftstrafe abwenden.
Gegen einen 30jährigen Mann lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Passau wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Er konnte am Montag an seinem Arbeitsplatz in Neumarkt festgenommen und dem zuständigen Amtsgericht vorgeführt werden.
Wegen eines Vergehens nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetz lag gegen eine 63jährige Frau ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vor. Sie wurde zu Hause von der Polizei angetroffen - und konnte durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro verhindern, daß sie ins Gefängnis kam.