NEUMARKT. Eine Neumarkterin und ein Mann aus Mühlhausen konnten im letzten Moment ihre Einlieferungen in Gefängnisse verhindern.
Gegen eine 37jährige Frau aus Neumarkt lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit vor. Die Dame wurde von der Bundespolizei angetroffen und konnte die Haft durch Zahlung der Strafe in Höhe von 57 Euro abwenden.
Ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Deggendorf wegen einer Ordnungswidrigkeit lag gegen einen 52jährgen Mann aus Mühlhausen vor. Er konnte durch die Polizeibeamten angetroffen werden und die Haft durch Zahlung der Strafe in Höhe von 89,50 Euro abwenden.