NEUMARKT. Bei der Bestellung des Festwirts zum Jura-Volksfest in wenigen Wochen bleibt es bei der Entscheidung des Neumarkter Stadtrates.
Das Regensburger Verwaltungsgericht hat am Montag-Vormittag eine Klage eines damals leer ausgegangenen Mitbewerbers zurückgewiesen, sagte der Vizepräsident des Gerichts,
Markus Eichenseher, gegenüber neumarktonline.
Gegen das Urteil ist zwar Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof möglich, für das am 9. August beginnende Volksfest dürfte dies aber keinen Einfluß haben.
Der Mitbewerber hatte gegen die Entscheidung des Neumarkter Stadtrats geklagt, da seiner Meinung nach bei der Abstimmung nach Kritierien entschieden wurde, die zum Teil nicht in den Bewerbungsbedingungen erhalten waren (wir berichteten). Der Mitbewerber hatte außerdem einen deutlich niedrigeren Bierpreis beim Volksfest ins Gespräch gebracht.