Verbotenes "Hoverboard"

NEUMARKT. Bloß weil man ein "Hoverboard" in jedem Supermarkt kaufen kann, ist die Benutzung im Straßenverkehr noch längst nicht erlaubt.

Diese Erahrung mußte jetzt ein 22jähriger Mann in Neumarkt machen, der mit dem Spielzeug am letzten Samstag gegen 16.10 Uhr auf öffentlichem Verkehrsgrund unterwegs war.


Er mußte teuer erfahren, daß diese Fahrzeug fahrerlaubnis- und zulassungspflichtig sind. Eine Zulassung für den Gebrauch im öffentlichen Verkehr wird allerdings für Hoverboards grundsätzlich nicht erteilt. Und einen Führerschein dafür hatte der junge Mann sowieso nicht.

Das Hoverboard wurde vorläufig sichergestellt.

Gar keinen Spaß verstanden die Polizisten außerdem bei der Tatsache, daß der junge Mann auch noch unter Drogeneinfluss stand. Da ein Drogentest positiv verlief kassierte er auch noch eine zweite Anzeige.
09.05.18
Neumarkt: Verbotenes "Hoverboard"
Telefon Redaktion


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