Amberg. Bei einer Personenkontrolle eines 41jährigen Ambergers, der sich Dienstagnacht in der Regensburger Straße aufhielt, fanden die Ordnungshüter etwa zwei Gramm Marihuana, eine Feinwaage und einen beidseitig geschliffenen - und verbotenen - Dolch.
Auf die Nachfrage, aus welchem „triftigen Grund“ er sich an der Örtlichkeit aufhält, gab der Mann mit verblüffender Offenheit an, er würde sein „Marihuana suchen“, dass er „unterwegs zuvor verloren“ habe.
Die Beamten erklärten ihm, dass die Suche nach verloren Drogen leider keinen triftigen Grund im Sinne der Ausnahmeregelung darstellt und eine Anzeige wegen der Missachtung der Ausgangsbeschränkung nach sich ziehen wird.
Neben der Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz und dem Waffengesetz wird er sich auch zusätzlich wegen der begangenen Straftat im Sinne des Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen.