Behinderung in Klostergasse

NEUMARKT. Von Montag bis voraussichtlich 14.April kann es in Neumarkt zu Behinderungen in der Klostergasse kommen.

Dort finden Sanierungsarbeiten im Kanalnetz statt.

Dazu muss die Klostergasse im Bereich der Fußgängerzone von Hausnummer 17 bis zur Einmündung Schwesterhausgasse gesperrt werden.


Die Fußgängerzone ist für Fußgänger und Radfahrer eingeschränkt weiter nutzbar. Für den Lieferverkehr und den Anliegerverkehr ist eine Umleitung über die Kastengasse oder die Obere Marktstraße vorgesehen.
02.04.17
Neumarkt: Behinderung in Klostergasse
Telefon Redaktion


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