NEUMARKT. Zum Schutz vor Vogelgrippe hat das Landratsamt am Freitag für alle Geflügelhalter im gesamten Landkreis eine Stallpflicht angeordnet.
Man habe auf Aufforderung der Regierung der Oberpfalz hin durch
Allgemeinverfügung ein Aufstallungsgebot für den gesamten Landkreis erlassen, teilte das Landratsamt am Freitag-Nachmittag mit.
"Alle Gefügelhalter im Sinne der Verordnung werden damit aufgefordert, ihre Tiere
in geschlossenen Ställen unterzubringen. Die Haltung im Freien wird untersagt", heißt es in der Mitteilung.