"Neue Radwege für Neumarkt"


Neumarkt zählt laut ADFC bei der Fahrradfreundlichkeit zu den bundes- und landesweiten Schlußlichtern
Foto: Archiv
Von Jakob Bierschneider

Sicherheit auf den Straßen ist die oberste Priorität aller Verkehrsteilnehmer. Damit auch Radfahrer, die oft auf vielbefahrenen Straßen ohne Radweg fahren müssen, mehr Sicherheit erreichen, soll es neben Radwegen vermehrt Radfahrstreifen und Schutzstreifen in Neumarkt geben.


Jakob Bierschneider
Im Generalverkehrsplan der Stadt Neumarkt ist festgelegt, dass alle Verkehrsarten in den nächsten Jahren gleichermaßen gefördert werden sollen. Das heißt, dass neben Auto-, Bus-, Rollerfahrer oder Fußgänger etc. natürlich auch Radfahrer im Straßenverkehr gefördert werden sollen – gerade weil die Anzahl der Radfahrer aufgrund der E-Bikes in den nächsten Jahren vermutlich noch zunehmen wird. Dies erfordert eine intensive Beschäftigung mit der Verkehrsinfrastruktur in Neumarkt, für die eine gute Verkehrsplanung notwendig ist.

Wie kann aber so eine Verkehrsplanung aussehen, sodass Radfahrer in der Stadt Neumarkt geschützt Rad fahren können und gleichzeitig das Verkehrsaufkommen schneller fahrender Fahrzeuge (wie Bus oder Auto) und Fußgänger nicht gestört bzw. gefährdet werden? Und wie kann Eingliederung der Radfahrer in den Straßenverkehr bestmöglich stattfinden?

In Straßen mit ausreichend Platz wie zum Beispiel in der Nürnberger Straße und Regensburger Straße haben separate Radwege unbestritten auch weiterhin ihre Berechtigung. Jedoch muss ein separater Radweg nicht immer die beste Lösung sein. In diesem Zusammenhang tauchen seit einigen Jahren bei Verkehrsplanungen die Begriffe Radfahrstreifen und Schutzstreifen auf. Bei einem Radfahrstreifen handelt es sich um eine dicke, durchgezogene weiße Linie auf der Fahrbahn. Autos dürfen auf Radfahrstreifen nicht fahren, halten oder parken. Ein Schutzstreifen dagegen ist eine dünne, unterbrochene weiße Linie auf der Fahrbahn. Autos dürfen auf dem Schutzstreifen nur ausnahmsweise fahren, wenn sie Radfahrer nicht behindern. Das Parken ist auch hier verboten.


Diese beiden Alternativen sind vor allem dann möglich, wenn auf der Straße nicht genügend Platz für einen separaten Radweg ist. In Zukunft wird es an einigen Stellen des Stadtgebiets so einen Radfahrstreifen oder Schutzstreifen geben. Die Sicherheit für Radfahrer ist trotzdem gegeben und der Verkehrsfluss wird nicht gestört.

Seit 2014 stehen in der Straßenverkehrsordnung abgesetzte Radwege und Radfahrstreifen / Schutzstreifen sogar gleichberechtigt nebeneinander. In vielen Städten wie Nürnberg oder Hamburg werden mit Radfahrstreifen und Schutzstreifen seit Jahren positive Erfahrungen gemacht.

Neben solchen Maßnahmen können Verkehrsteilnehmer auch selbst einen Beitrag zur Sicherheit im Straßenverkehr leisten. Das Einhalten von Verkehrsvorschriften, eine verkehrssichere Ausstattung der Räder und auffällige Kleidung bei Dunkelheit können viel zur Sicherheit mit dem Rad beitragen.

Ich wünsche Ihnen allen eine gute und sichere Fahrt!

Jakob Bierschneider ist Stadtrat und Verkehrsreferent in Neumarkt
19.05.15
Neumarkt: "Neue Radwege für Neumarkt"
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