„Ausbringzeit verschoben“
NEUMARKT. Auch in diesem Jahr wird die Sperrfrist zur Ausbringung von stickstoffhaltigen Düngemitteln um 14 Tage verschoben, teilte das Landratsamt mit.
Sperrfrist ist jetzt vom 15. November bis einschließlich 14. Februar.
Ausgenommen davon ist Festmist von Huf- oder Klauentieren oder Komposten auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau.
Unabhängig davon dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff und Phosphat auch dann nicht ausgebracht werden, wenn der Boden nicht aufnahmefähig ist.
Weitere Auskünfte dazu gibt es unter Telefon 09181 4508-0.
19.10.26
Neumarkt: „Ausbringzeit verschoben“