Kein Gefährdungsverdacht
NEUMARKT. Vor der am Donnerstag so katastrophal schiefgelaufenen Waffenkontrolle in Berngau gab es keinen konkreten Gefährdungsverdacht.
Das sagte Landrat Martin Meier am Tag nach der Bluttat, bei der zwei seiner Mitarbeiter - eine 54jährige Frau und ein 45jähriger Mann - erschossen wurden.
Die Beweggründe des mutmaßlichen 60jährigen Täters liegen weiterhin im Dunkeln: die Kontrolle sollte nicht etwa dazu dienen, dem Mann seine rechtmäßigen Waffen wegzunehmen. Vielmehr handelte es sich um eine routinemäßige Kontrolle.
Solche Kontrollen finden ohne Vorankündigung turnusgemäß bei allen Inhabern von Waffenbesitzkarten statt, um einen ordnungsgemäßen Umgang und besonders auch die vorschriftsgemäße Verwahrung der Waffen zu kontrollieren und zu gewährleisten, sagte Landrat Meier, der bis zu seiner Wahl selbst als Polizeibeamter in Neumarkt arbeitete.
Die Kontrollen würden immer zu zweit durchgeführt und erfolgen bayernweit ohne vorherige Abstimmung mit der Polizei, wenn es keinen konkreten Gefährdungsverdacht gibt. Und den gab es in Berngau genausowenig wie andere Hinweise, sagte Meier.
Nach den Unterlagen des Landratsamtes besaß der Mann in Berngau zehn Waffen legal.
„Das Landratsamt Neumarkt ist bis in seine Grundfesten erschüttert. Unsere Aufgabe ist es, uns nun intensiv um unsere Mitarbeiter im Landratsamt zu kümmern, sie zu informieren, sie zu begleiten, zu unterstützen und niemanden mit seiner Trauer und seinem Schmerz alleine zu lassen“, sagte Landrat Martin Meier am Tag nach dem schrecklichen Ereignis. Begleitet von den Führungskräften des Amtes zeigte er sich tief betroffen und sprach den Familien und Angehörigen seine Anteilnahme aus.
Ebenso dankte der Landrat den Mitarbeitern seines Krisenstabes, die bis tief in die Nacht, trotz der „schwierigen emotionalen Ausnahmesituation“ sachlich, ruhig und koordiniert gearbeitet hätten, den Einsatzkräfte vor Ort in Berngau für ihre professionelle Tätigkeit und allen Bürgern für die große Welle der Solidarität, die dem Landratsamt in hohem Maße zuteil wird.
09.10.26
Neumarkt: Kein Gefährdungsverdacht