Gashebel am Fahrrad

NEUMARKT. Bei einem Gashebel an einem vorgeblichen Fahrrad werden Polizisten hellhörig. Dann braucht der „Radler“ nämlich eine Pflichtversicherung.

Am Mittwoch gegen 21 Uhr wurde in der Ingolstädter Straße in Neumarkt ein 26jähriger Mann von der Polizei kontrolliert. Deb Beamten war ein Gashebel am „Fahrrad“ aufgefallen.

Bei einer eingehenden Überprüfung stellte sich schließlich prompt heraus, dass das Zweirad als Mofa kategorisiert werden muss und somit eine Pflichtversicherung und eine Prüfbescheinigung notwendig sind.


Beides konnte der 26jährige Mann nicht vorweisen. Das Fahrzeug wurde folglich sichergestellt und eine entsprechende Anzeige erstattet.
03.09.26
Neumarkt: Gashebel am Fahrrad
Telefon Redaktion

Merz

Burgis


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